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Brandmeisteranwärter/-in


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Bewerbungen für den Ausbildungsstart 01.04.2025 können vom 13.03.2024 bis 03.04.2024 online auf www.interamt.de unter der ID 1106894 eingereicht werden.

Die Aufgaben der Feuerwehr bestehen in der Bekämpfung von Bränden, der Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der technischen Hilfeleistungen und der Durchführung des Rettungsdienstes

Berufsbild

Beamte und Beamtinnen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (vormals mittlerer Dienst) leisten in Not- und Gefahrensituationen Hilfe durch Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Dabei sind die klassischen Aufgaben die Bekämpfung von Bränden, die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, die technische Hilfeleistung, die Abwehr von Katastrophen und die Durchführung des Rettungsdienstes. Bei Eignung, Neigung und Bedarf ist eine zusätzliche Verwendung im Höhenrettungsdienst oder als Feuerwehrtaucher möglich.

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 2 Jahre. Die theoretische Ausbildung erfolgt an einer Schule für Brand- und Katastrophenschutz­. Der berufspraktische Ausbildungsabschnitt und die  Rettungssanitäterausbildung erfolgen bei der Berufsfeuerwehr Magdeburg

Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Voraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer  

  • Mindestens über den Hauptschulabschluss verfügt,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignetem Handwerk oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf (z. B. Rettungsassistent/in / Notfallsanitäter/in) nachweisen kann,
  • am Tag der Einstellung (01.04.) das  38. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • uneingeschränkt gesundheitlich und persönlich geeignet und teamfähig ist sowie mindestens den PKW-Führerschein besitzt.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erfolgt mit der Zielstellung, hochmotivierte, mit einer guten Allgemeinbildung ausgestattete, körperlich trainierte und handwerklich begabte Menschen einzustellen und auszubilden. Es gliedert sich in nachfolgend aufgeführte Teile:

  • Bewerber/innen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich dem schriftlichen, psychologischen  Eignungstest der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e. V. unterziehen.­
  • Die Bewerber/innen, die im psychologischen Eignungstest gute Ergebnisse erzielen, nehmen an der physischen und praktischen Eignungsdiagnostik teil. Hier wird durch einen Sporttest die physische Leistungsfähigkeit ermittelt. Dazu gehören Disziplinen und Übungen die ein weites Leistungsspektrum abbilden, wie z. B. Schwimmen, Tauchen, Sprint, Ausdauer, Kraft- und Koordinationsübungen. Außerdem werden im Rahmen der praktischen Eignungsdiagnostik das Verhalten in der Höhe (Besteigen einer 30 m Feuerwehrdrehleiter), das Bewegen unter einer Atemschutzmaske und das Verhalten bei mit dem Berufsbild Feuerwehr einhergehenden praxisnahen Themen (Rettung und Brandbekämpfung) getestet.
  • Die Bewerber/innen, die gute Ergebnisse im Sport- und Praxisteil erreichen, nehmen an einem Vorstellungsgespräch teil.
  • Abschließend wird unter den Bewerber/innen die das Auswahlverfahren bis zum Vorstellungsgespräch durchlaufen haben, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Eignungstests, die Auswahl für die Einstellung getroffen.
  • Die ausgewählten Bewerber/innen müssen über die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes verfügen. Deshalb muss sich dieser Bewerberkreis der betriebsärztlichen Untersuchung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 25, 26.3, 41 und 42 sowie der amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Außerdem ist durch ein Führungszeugnis die persönliche Eignung nachzuweisen.

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