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Landschaftsschutzgebiet Barleber See – Jersleber See und Elbniederung (LSG_0015MD_)

Das Landschaftsschutzgebiet Barleber – Jersleber See und Elbniederung wurde per Verordnung vom 07.12.1964 mit Wirkung vom 01. Januar 1965 festgesetzt. Im Vordergrund stand die Sicherung der Erholungslandschaft für die Menschen des Großraums Magdeburg. Entsprechend der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Barleber  - Jersleber See und Elbniederung sind u. a. folgende Regelungen zu beachten:

-           nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Aufforstung mit standortgerechten Arten

-           Verbot des Befahrens von Wanderwegen mit motorisierten Fahrzeugen

-           Verbot des Befahrens der Gewässer mit motorisierten Wasserfahrzeugen

-           Verbot des Zeltens außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze

Barleber See

Geprägt wird das Gebiet von den beiden durch Kiesabbau entstandenen Seen. Während der Barleber See I mit Strandbad, Campingplatz  und Wochenendhäusern vorwiegend der Freizeitnutzung gewidmet ist, wurde der Barleber See II nach Beendigung des Kiesabbaus und Rekultivierung der Uferzonen weitestgehend der Natur überlassen. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befinden sich zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope, wie Hecken- und Feldgehölze, Trocken – und Halbtrockenrasen, Röhrichtzonen sowie die Schrote als naturnahes Fließgewässer. Beide Seen bilden wichtige Rast- und Überwinterungsgewässer für Zugvögel. Die Schrote bietet dem Biber einen Lebensraum.

Einige Bereiche des Landschaftsschutzgebietes werden landwirtschaftlich genutzt bzw. dienen noch der Kiesgewinnung. An der Nordostgrenze des Landschaftsschutzgebietes befindet sich mit der Besucherplattform des Wasserstraßenkreuzes von Elbe und Mittellandkanal eine auch überregional bedeutsame touristische Sehenswürdigkeit.