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Merkblatt

Allgemeine Antragsunterlagen für Gewässerbenutzungen

Nachstehende Unterlagen bzw. Nachweise sind zur Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich:

  • Name und Wohnort (bei juristischen Personen: Sitz des Unternehmers) des Antragstellers bzw. Bauherrn,

  • Erläuterungsbericht über Art, Umfang, Zweck und hydraulische Berechnung des Vorhabens ( Berücksichtigung des ATV- DVWK Arbeitsblattes A 138 vom Januar 2002, einschließlich der Aussagen über die Versickerungsfähigkeit des Bodens, Angaben zum mittleren höchsten Grundwasserstand)

  • Bezeichnung des Gewässers,

  • Grundstück mit Katasterbezeichnung im Grundbuch und Angabe des Eigentümers mit Anschrift,

  • voraussichtlich berührte Grundstücke mit Katasterbezeichnung, Bezeichnung im Grundbuch und Angabe des Eigentümers mit Anschrift,

  • Lageplan, aus dem das Gewässer, die Maßnahme, Bezeichnung der Gemarkung, Flur und Flurstück ersichtlich sind,

  • Entwässerungsplan, Baupläne (Ansichten, Grundrisse, Längs- und Querschnitte) mit Baubeschreibung von baulichen Anlagen insbesondere der wasserwirtschaftlichen Anlagen.(u.a. Einleitungsbauwerk, Versickerungsanlagen usw.)

Die Pläne sind mit einer Zeichenerklärung zu versehen. Sämtliche Höhenangaben sind in m.ü.HN anzugeben.

Alle Anlagen des Antrages sind von ihren Verfassern, der Erläuterungsbericht zusätzlich auch vom Antragsteller mit Angabe des Datums zu unterzeichnen.

Die vorstehenden Angaben und Unterlagen sind vollständig und prüffähig in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Die Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn die Angaben und Unterlagen bei o.g. Behörde vorliegen.

Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit Frau Risch -Telefon: 0391/5402771 oder Frau Lerch –Tel: 0391/5402761 in Verbindung.