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Carl Gustav Friedrich Hasselbach

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geb. 21. März 1809 in Stettin

gest. 21. April 1882 in Magdeburg

Jurist, Kommunalpolitiker,
Oberbürgermeister von Magdeburg
Geheimer Oberregierungsrat


Der Sohn des Königlich preußischen Justizrates und Syndikus der Seehandlung Gustav Friedrich H. (1778-1818) besuchte das Gymnasium seiner Geburtsstadt Stettin. Von 1827 bis 1830 studierte er Rechts- und Kameralwissenschaften in Göttingen und Berlin. 1830 wurde er Referendar, 1834 Assessor bei der Königlichen Regierung in Stettin. 1835 ereilte ihn die Berufung zur Generalkommission der preußischen Provinz Sachsen, in Halberstadt nahm er die Geschäfte eines Spezialkommissars  wahr. Ein Jahr späte wurde er nach Magdeburg als stellvertretender Domänen-Departementsrat bei der Königlichen Regierung versetzt. 1837 heiratete er in Stettin die Kaufmanns- und Gutsbesitzertochter Auguste Friederike Wilhelmine Crémat (1818-1904). Zwei Jahre später erfolgte die Ernennung zum Regierungsrat und die Versetzung an die Regierung in Gumbinnen/Provinz Preußen. Nach einer erneuten kurzzeitigen Tätigkeit bei der Regierung in Magdeburg wurde er 1842 in das Königliche Hausministerium nach Berlin berufen. Ein Jahr später ging er zur Königlichen Regierung in Erfurt, war aber auch weiterhin im Ministerium des Königlichen Hauses tätig. 1845 erfolgte die Anstellung als Abteilungs-Dirigent bei der Regierung in Minden/ Westfalen. H. vertrat 1850 den Wahlkreis Minden im Volkshaus des Deutschen Parlaments (Erfurter Unionsparlament) und war dort Angehöriger der Fraktion „Klemme“, der Mittelfraktion. Am 20. August 1851 wurde er zum 1. Bürgermeister Magdeburgs gewählt und am 28. November feierlich in sein Amt eingeführt. Allerdings gingen der Wahl zur dringend notwendigen Besetzung dieser schon seit 1848 vakanten Stelle heftige politische Auseinandersetzungen voraus. Die liberale Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung hatte eigentlich den liberalen Kandidaten Hans Victor von Unruh (1806-1886) bevorzugt, der jedoch aufgrund der erforderlichen Bestätigung seitens des Königs Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) keine Chance hatte. Magdeburg war dem König auch insofern suspekt, als hier unter Leberecht Uhlich (1799-1872) die stärkste freireligiöse Gemeinde Preußens existierte, die es aus seiner Sicht zu bekämpfen galt. H., ein konservativer und königstreuer Beamter, erwies sich indes im Umgang mit der liberalen Bürgerschaft als kompromissfähig, er betrieb eine Politik des Ausgleichs sowohl innerhalb der Stadt als auch zwischen Stadt und Krone. Er war ein hervorragender Verwaltungsfachmann, der weitsichtig erkannte, welche Aufgaben es zu lösen galt und wie sie umzusetzen waren. 1853 gelang es ihm, König Friedrich Wilhelm IV. zu einem Besuch in Magdeburg, dem ersten seit der Revolution 1848/49, zu bewegen und so das Zerwürfnis der Stadt mit der preußischen Krone zu überwinden. Anlass des königlichen Besuchs war die Grundsteinlegung zum Erweiterungsbau des Augustinerklosters, einer milden Stiftung. Im Anschluss an den Besuch verlieh Friedrich Wilhelm IV. H. den Titel eines Oberbürgermeisters. Das Amt hat er bis Ende 1881 mit großem Erfolg ausgeübt. Während seiner Amtszeit entwickelte sich Magdeburg zu einer modernen Großstadt. Um die Urbanisierung voranzubringen, galt es, verschiedene Modernisierungen vorzunehmen. Dazu gehörten zunächst u. a. der Bau einer Gasanstalt 1852 und die Einführung der Gasbeleuchtung 1853, der Beginn der umfassenden Stadtkanalisation 1855, die Neupflasterung von Straßen ab 1855, die Inbetriebnahme des Wasserwerkes Buckau 1859 und die Errichtung der eisernen Strombrücke 1862. Das entscheidende Hemmnis bestand aber nach wie vor in der Einschnürung der Stadt durch die sie umgebenden riesigen Festungsanlagen, so dass Industriebetriebe sich in den Vorstädten, hauptsächlich in Buckau, ansiedelten. Das Wohnungsproblem in der Altstadt nahm durch die wachsende Bevölkerungszahl ein immer größeres Ausmaß an. Die Lösung der Probleme lag in der Erweiterung der Stadt. 1857 wurde eine Immediatkommission zur Ausarbeitung eines Planes zur Stadterweiterung gebildet. 1867 erfolgte die Eingemeindung von Sudenburg. Ein großer Erfolg gelang H. mit der Unterzeichnung des Vertrages zwischen der Stadt Magdeburg und dem Fiskus zum Erwerb von 54 Hektar Stadterweiterungsgelände Ende 1870. Für die Finanzierung nutzte H. den damals noch ungewöhnlichen Weg der Kreditaufnahme, weshalb der Volksmund ihn den „Erfinder der Geldpumpe“ nannte. Auf dem 1871 dann für die Stadt erworbenen Südwestfrontgelände begann noch im gleichen Jahr der Verkauf der Grundstücke an private Nutzer zwecks Bebauung des Geländes, das etwa das Areal bis zum heutigen Hasselbachplatz und bis zu den Gleisanlagen des Hauptbahnhofes umfasst. Einen Teil des Erweiterungsgeländes verkaufte die Stadt nicht, sondern errichtete darauf repräsentative Bauten, wie das Stadttheater, die Berufsfeuerwehr und mehrere Schulen. 1874 konnte der Zentralbahnhof eröffnet werden, so dass endlich bessere Bedingungen für den Eisenbahnverkehr herrschten. Im Stadterweiterungsgebiet wurden neue Straßen mit begrünten Platzen angelegt, zum Beispiel die Grünanlage auf dem Scharnhorstplatz (heute Friedensplatz). In der Altstadt verbesserten sich die  Straßenverhältnisse, indem u. a. der Zugang vom Breiten Weg zum Alten Markt, die Leiterstraße und die Alte Ulrichstraße verbreitert wurden. Gegen die Einführung der Pferde-Eisenbahn  1877 hatte sich H. allerdings vehement, aber erfolglos gesträubt. Er hielt sie für zu gefährlich.

Die großen kommunalpolitischen Erfolge H.s veranlassten die Magdeburger Stadtverordneten, ihn 1863 einstimmig für weitere 12 Jahre zum Oberbürgermeister und 1875 zum Oberbürgermeister auf Lebenszeit zu wählen.

Von 1854 bis 1881 und dann noch einmal vom Januar 1882 bis zu seinem Tod war H. Mitglied im Herrenhaus des preußischen Landtags, von 1873 bis 1881 dessen 2. Vizepräsident. Bis 1881 saß er dort als Vertreter der Stadt Magdeburg, 1882 wurde er durch besonderes Vertrauen des Königs in dieses Gremium berufen.

1881 bat der Geheime Regierungsrat (seit 1871), aus Altersgründen zum Jahresende aus dem städtischen Dienst entlassen zu werden. Anlässlich seines 30-jährigen Bürgermeisterjubiläums und seines bevorstehenden Eintritts in den Ruhestand verlieh die Stadt MagdeburgH. Am 28. November 1881 das Ehrenbürgerrecht. Einige Tage später wurde er zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt. Schon wenige Monate später starb er. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem in seiner Amtszeit angelegten Südfriedhof.      

Ballerstedt, Maren: Zeittafel zur Biografie Carl Gustav Friedrich Hasselbachs und zu ausgewählten Ereignissen während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister, in: Ballerstedt, Maren/Petsch, Peter/Puhle, Matthias (Hg.): Carl Gustav Friedrich Hasselbach (1809-1882). Konservativer Oberbürgermeister einer dynamischen Stadt (= Magdeburger Schriften 1), Halle 2008, S. 259-270; Tullner, Matthias: Carl Gustav Friedrich Hasselbach – konservativer Oberbürgermeister einer dynamischen Stadt, in: ebd., S. 21-35; Heinrich, Guido/Schandera, Gunter (Hg.): Magdeburger Biographisches Lexikon 19. und 20. Jahrhundert, Magdeburg 2002;  Stadtarchiv Magdeburg, Rep. 184 L 3

Maren Ballerstedt