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Untere Wasserbehörde

Aufgaben, Ansprechpartner

Aufgaben

Der unteren Wasserbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg obliegt der Vollzug, sowie die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und des Landeswassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) für die Oberflächengewässer und das Grundwasser. Sie hat somit den gesetzlichen Auftrag, die Oberflächengewässer und das Grundwasser vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen. Sie ist dabei als untere Landesbehörde im übertragenen Wirkungskreis tätig.

Eine rechtliche Gefahrenminimierung wird durch entsprechende Auflagen und spätere Überwachung in wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, wie beispielsweise für Entnahmen und Einleitungen aus und in Gewässer, sowie Einleitungen von gewerblich/industriellem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen) erreicht. Das Gebot der sparsamen Verwendung der bestehenden Ressourcen an Oberflächen- und Grundwasser wird dadurch sichergestellt.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tankstellen, Ölheizungen, Lagerung/Verarbeitung chemischer Stoffe etc.), die ordnungsgemäße Errichtung von baulichen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (Stege, Durchlässe, Brücken, Leitungen etc.), sowie in Überschwemmungsgebieten und Gewässerrandstreifen (Häuser, Anlegestellen, Wege etc.) unterliegen ebenso der behördlichen Genehmigungs- und Aufsichtspflicht.

Bei Verunreinigungen von Gewässern mit wassergefährdenden Stoffen bzw. Abwasser, oder der drohenden Gefahr dessen, ist die untere Wasserbehörde als Gefahrenabwehrbehörde tätig.

Die Projekte Ost- und Westelbien, die sich mit der Verbesserung des Abflussvermögens der Grabensysteme und des eingestauten Grundwassers nach Hochwasserereignissen bzw. langanhaltenden Starkniederschlägen beschäftigen, werden innerhalb der Wasserbehörde betreut.

Die Bewirtschaftung kommunaler Gewässerflurstücke von Gewässern II. Ordnung im Zuge der Verkehrssicherungspflicht, die Bewirtschaftung der Notbrunnen als eine Säule der Trinkwassernotversorgung nach dem Wassersicherstellungsgesetz, sowie die Aufgaben eines Hafenbetreibers nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung sind ebenfalls in der unteren Wasserbehörde angesiedelt.

Ansprechpartner

Hafenbetriebsregelung / Übersichtskarte

Formulare

Formulare

Für Antragstellungen sind die unten verlinkten Formulare, sofern vorhanden, zu verwenden. Liegt kein Formular vor so ist der entsprechende Antrag formlos zu stellen.

Hinweis:

Für die Bearbeitung von Anträgen ist von einer Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat auszugehen. Dies begründet sich insbesondere bei komplexen Vorhaben durch die erforderliche Beteiligung weiterer Behörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Gewässerkundlicher Landesdienst, zuständiger Unterhaltungsverband eines Gewässers). Erlaubnisse und Genehmigungen können daher nicht kurzfristig erteilt werden.

Die untere Wasserbehörde bearbeitet und erteilt Erlaubnisse für folgende Gewässerbenutzungen:

Für nachfolgende Gewässerbenutzungen ist ein formloser Antrag zu stellen:

  • Abwassereinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser), z.B. Kleinkläranlagen, Mischwasserentlastungen
  • erlaubnispflichtige Wasserentnahmen aus dem Grundwasser
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer

Die untere Wasserbehörde bearbeitet und erteilt Genehmigungen für folgende bauliche Anlagen:

Folgende weitere Verfahren werden durch die untere Wasserbehörde geführt:

Neubau Schöpfwerk Steingrabensiel

Hochwassernachsorgemaßnahmen im ostelbischen Raum Magdeburgs, Gewässerausbau der Furtlake, Errichtung Schöpfwerk und Neubau Steingrabensiel

Gewässerausbau der Furtlake mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Im ostelbischen Poldergebiet Magdeburgs (eingedeichte Flächen) kommt es nach dem Ziehen des Pretziener Wehrs zu einer deutlich höheren Energielinie (Wasserspiegeldifferenz), sodass es zu einer starken Infiltrationsrate aus der Elbe und dem Umflutkanal in den Grundwasserleiter kommt. Außerdem liegen innerhalb des Poldergebietes ungünstige hydrogeologische Verhältnisse vor sowie teilweise ein gespannter Grundwasserleiter, welcher stellenweise fast bis zur Geländeoberkante reicht. Bei Hochwasserereignissen kommt es innerhalb dieses Polders zu extremen Vernässungserscheinungen. 

Die Furtlake als Hauptvorfluter für das ostelbische Grabensystem in die Umflutehle wird ihrer Aufgabe ab bestimmten Wasserständen in der Elbe und der Umflutehle nicht mehr gerecht. Durch das notwenige Schließen des Siels kommt es zu Rückstau- und Vernässungserscheinungen.

Mit dem Bau des Schöpfwerkes am Biederitzer Busch soll gewährleistet werden, dass die ständige Vorflut der Furtlake auch bei geschlossenem Siel und damit auch für das oberhalb liegenden Graben- und Gewässersystems gegeben ist.

Der vorhandene Verlauf der Furtlake und des Steingrabens soll für die Herstellung der Vorflut für das gesamte Furtlakesystem und zur Abführung über das zu erneuernde Steingrabensiel in den Ehlekanal genutzt werden. Bei Hochwasser im Ehleumflutkanal wird das Siel geschlossen. Das Wasser des Furtlakesystems soll über das geplante Schöpfwerk in den Ehlekanal geleitet werden.

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat für die Errichtung des Schöpfwerks, den Neubau des Steingrabensiels und den Gewässerausbau der Furtlake im November 2017 den Bewilligungsbescheid für den entsprechenden Fördermittelantrag erhalten.

Demnach werden die Baumaßnahmen mit 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Europäische Union gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion gefördert.

Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2020 vorgesehen.

Die geplante Bauzeit beträgt rund zwei Jahre.

Parallel zu den Arbeiten für das Schöpfwerk und Siel soll ebenfalls mit dem Grabenausbau der Furtlake – in dem Abschnitt vom Durchlass an der Kanonenbahn nördlich bis zum Durchlass An der Lake - begonnen werden.

Im Zuge des Ausbaus ist auch die Errichtung eines Unterhaltungsstreifens geplant, um nach dem Ausbau eine maschinelle Unterhaltung des Gewässers zu ermöglichen. Im Jahre 2020 wird der 1. Bauabschnitt vom Durchlass An der Lake bis zum Anger-Privatweg realisiert.

Die weiteren Bauabschnitte sind für die darauffolgenden Jahre geplant.

Schöpfwerk Steingrabensiel
Lageplan Schöpwerk Steingrabensiel [PDF-Dokument: 1 MB]