Personalausweis ausstellen
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich beantragen. Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde
Was sollte ich noch wissen?
Die Person, für die ein neuer Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.
Gebühren
- Gebühr: 22,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche - Gebühr: 28,80 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren - Gebühr: 13,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde - Kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises - Kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben - Kostenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises - Gebühr: 6,00 Euro
Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises - Gebühr: 6,00 Euro
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle - Kostenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall - Gebühr: 30,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland