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Zuständig für die Erstberatung und Antragsausgabe ist der Leistungsbereich 1 des Beratungsservice.

Durch terminierte Antragsabgaben erfolgt eine zeitnahe Weiterleitung sowie Bearbeitung der Antragsunterlagen. 

Nutzen Sie auch unsere HOTLINE

Die Hotline berät telefonisch zu dieser Leistung und terminiert bei Bedarf die Vorsprachen im Beratungsservice.

Im Weiteren kann die Hotline Auskünfte über die aktuellen Bearbeitungsstände geben bzw. an zuständige Mitarbeiter vermitteln.

Sie erreichen uns unter: 0391 / 540 - 3670