Inhalt

Gewerbeabfall - wichtige Informationen

Die Entsorgung von gewerblichen Abfällen auf den Entsorgungsanlagen Umladestation und Deponie Hängelsberge, muss beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb Magdeburg beantragt werden. Gewerbliche Abfälle in haushaltsüblichen Mengen sind von dieser Regelung nicht betroffen und können auf den Wertstoffhöfen des SAB entsorgt werden.

Voraussetzung für die Entsorgung (Umladestaion, Deponie)

Die aktuell zur Entsorgung genehmigten Abfälle, inkl. der anfallenden Entsorgungsgebühren, können dem jeweiligen Abfallartenkatalog entnommen werden (Abfallartenkatalog Umladestation [PDF], Abfallartenkatalog Deponie Hängelsberge [PDF])

Bei der Entsorgung von Abfällen über die Umladestation Deponie Hängelsberge sind die jeweiligen Annahmebedingen mit dem Anlagenbetreiber abzustimmen. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer: 0391/635 7274.

Vor der Entsorgung der Abfälle auf der Deponie Hängelsberge (DKII), ist eine Charakterisierung der Abfälle durch den Abfallerzeuger zwingend erforderlich. Hierfür sind folgende Unterlagen einzureichen:

Nach § 8 Absatz 8 der Deponieverordnung (DepV) sind bei einigen Inertabfällen Untersuchungen für die grundlegende Charakterisierung sowie Kontrolluntersuchungen nicht notwendig. Entsprechende Abfälle können daher mittels einer vereinfachten Anlieferungserklärung angeliefert werden. Die betreffenden Abfallarten sowie die einzuhaltenden Randbedingungen sind dem Formblatt vereinfachte Anlieferungserklärung [PDF] zu entnehmen. Diese Entsorgungsmöglichkeit ist vor der Anlieferung mit dem Deponiebetreiber abzustimmen.


Informationen zur abfallrechtlichen Nachweisführung

Für eine ordnungsgemäße abfallrechtliche Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen sind im Vorfeld verschiedene behördliche Nummern (z.B. Erzeugernummer, Beförderernummer) zu beantragen. Eine Übersicht der behördlichen Nummern sowie die entsprechenden Antragsstellen können dem Infoblatt des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen Anhalt entnommen werden.

Das Infoblatt finden Sie hier.

Des Weiteren haben entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen. Die jeweiligen Anträge können auf der Internetseite der ZKS Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall) direkt online erstellt werden und an die zuständige Behörde versendet werden.

Für die Anlieferung von gefährlichen Abfällen auf der Deponie Hängelsberge, zum Beispiel Asbest oder künstliche Mineralfasern, ist im Vorfeld ein Entsorgungsnachweis einzureichen. Dieser Nachweis muss auf elektronischem Wege, mit qualifizierter elektronischer Signatur, erfolgen. Für jede Abfallart ist ein gesonderter Nachweis notwendig.


Informationen zur Abfallanlieferung

Gefährliche Abfälle wie Asbest und künstliche Mineralfasern sind nur verpackt anzuliefern.

Für nicht gefährliche Abfälle ist ein ausgefüllter Übernahmeschein (oder ein Lieferschein, sofern dieser alle Informationen eines Übernahmescheines enthält) ausreichend.

Für die Benutzung der Deponie werden Gebühren erhoben, diese werden bei Anlieferung des Abfalls fällig. Sie sind im Eingangsbereich der Deponie mittels Kartenzahlung oder in bar gegen Gebührenbescheid (bei Wägung) bzw. gegen Gebührenschein bei Anlieferung von Kleinmengen ohne Wägung zu entrichten.

Findet die Anlieferung regelmäßig statt, kann nach Rücksprache eine monatliche Abrechnung erfolgen. Die monatliche Abrechnung muss per Vereinbarung beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb schriftlich beantragt werden.

Die Anlieferung von gewerblichen Abfällen auf der Deponie Hängelsberge sowie der Umladestation kann von Mo bis Fr von 07:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.

Für weitere Auskünfte zur Entsorgung von gewerblichen Abfällen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten: