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Planfeststellungsverfahren
„Umgestaltung der Straßenbahnanlagen des Knotenpunktes Alt Salbke / Faulmannstraße in Magdeburg, Ersatzneubau der Brücke über die Sülze“

Das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg stellte am 18. Mai 2020 den Antrag auf Planfeststellung für das o.g. Bauvorhaben.

Im Zuge der Bauarbeiten sollen die Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs barrierefrei ausgebaut sowie die derzeitig mangelhafte Situation im Bereich der Straßenbahnwendeschleife und im Knotenpunkt entschärft und durch eine Neustrukturierung der Verkehrsanlagen behoben werden. Gleichzeitig soll im Rahmen des Vorhabens ein Ersatzneubau der Brücke über die Sülze erfolgen.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 15. Juni 2020 bis zum 14. Juli 2020 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

Der Vorhabträger hat im Laufe des Verfahrens geänderte Planunterlagen eingereicht. Den von den Änderungen Betroffenen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme zu den geänderten Planunterlagen gegeben.

Von der Durchführung eines Erörterungstermins wurde abgesehen, da die erörterungsfähigen Einwendungen und Stellungnahmen in die Planung eingeflossen sind bzw. durch Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigung gefunden haben.

Mit Beschluss vom 27. März 2024 wurde der Plan für das o.g. Vorhaben festgestellt. Dem Vorhabenträger wurden zum Wohle der Allgemeinheit und zum Schutz von Rechten Dritter Auflagen erteilt.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 27. März 2024 sowie eine Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 15. April 2024 bis zum 26. April 2024 im Fachbereich Bau- und Umweltrecht, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg, Raum 346 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Planfeststellungsbeschluss vom 27. März 2024 sowie die festgestellten Planunterlagen für die Dauer der Auslegung auf dieser Seite digital einzusehen. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der nachfolgend einzusehenden Planunterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

An das Ende der Auslegungsfrist schließt sich die einmonatige Klagefrist an.

Ansprechpartner

 Teil A - Vorhabenbeschreibung

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00 - Unterlagenverzeichnis

01 - Erläuterungsbericht

 Teil B - Planteil

02 - Übersichtskarte

03 - Übersichtslageplan

04 - Übersichtshöhenplan

07 - Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen

12 - Widmung, Umstufung, Einziehung

13 - Kostenermittlung

 Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

18 - Wassertechnische Untersuchungen

20 - Geotechnische Untersuchungen

 Teil D - Nachweise

23 - Verkehrssicherheit

24 - Wirtschaftlichkeit

 Informationen

Bekanntmachungen