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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden präventive Angebote unterbreitet, die Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen. Auch Eltern, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, profitieren von diesen Angeboten.

Der Kinder- und Jugendschutz wird in drei Verantwortungsbereiche gegliedert:

  1. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  2. Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
  3. Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Dabei meint der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz den kontrollierend eingreifenden Schutz, der sich im Wesentlichen an Institutionen und Gewerbetreibende richtet (z.B. Jugendarbeitsschutz). Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:

Informationen zum gesetzlichen Jugendschutz

Der strukturelle Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen, die auf die Lebensbedingungen und Umwelt junger Menschen einwirken, um Gefährungspotenziale zu verringern (z.B. Verkehrs-, Stadt- oder Spielplatzplanung).

Im Folgenden wird die Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und deren Umsetzung in der Landeshauptstadt Magdeburg näher erläutert.

Handlungsfelder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

In der Landeshauptstadt Magdeburg  werden Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu folgenden Themenbereichen vorgehalten:

  • Suchtprävention für Kinder und Jugendliche

    Ziel der Suchtprävention ist es, Menschen in besonderen Lebenssituationen zu unterstützen, um einen Suchtmittelmissbrauch zu verhindern oder zu verringern.
    Als Suchtmittel werden sowohl ...

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  • Jugendmedienschutz / Medienpädagogik

    Der Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Inhalten in Medien zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können. ...

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  • Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche

    Manifestiert sich Aggressivität derart, dass Menschen zielgerichtet physisch oder psychisch geschädigt werden, wird von Gewalt gesprochen. Die Angebote des erzieherischen ...

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Eine bundesweite Interessenvertretung im Sinne des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes übernimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ):

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