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Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen)

Leistungsbeschreibung

Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens

Oltimerkennzeichen werden Fahrzeugen zugeteilt, die mindestens 30 Jahre alt sind.

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug; hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich. Die Vorlage einer Kopie ist möglich.,
  • Fahrzeugbrief oder soweit schon vorhanden, die Zulassungsbescheinigung II,
  • Fahrzeugschein / Stilllegungsbescheinigung oder soweit schon vorhanden, die Zulassungsbescheinigung I,
  • Versicherungsbestätigung,
  • Kennzeichentafeln (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung -HU-
  • Prüfbericht Abgasuntersuchung -AU-
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO
  • Grundgebühr: 26,90 EUR

Was ist zu beachten?

  • Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen sein und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
  • Hinsichtlichder Beurteilung, ob ein Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anerkannt werden kann, ist Voraussetzung, dass das Erscheinungsbild des fahrzeuges dem bei der Auslieferung ab Werk oder der dokumentierten Modifikation in der anfänglichen Betriebszeit entspricht. Lediglich alte Fahrzeuge mit ggf. umfangreichen Umbauten können nicht als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gelten. Eine Anerkennung als Oltimer ist bei derartigen Fahrzeugen nicht möglich.
  • Bei Fahrzeugen mit gültigem Fahrzeugbrief (Betriebserlaubnis) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung durchzuführen. Eine ggf. - auch kurzfristig - vorher durchgeführte Hauptuntersuchung kann nicht berückschtigt werden.
  • Fahrzeuge ohne gültigen Fahrzeugbrief sind durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO hinsichtlich der Vorschriftsmäßigkeit zu begutachten (Vollgutachten)
  • Das Fahrzeug muss den zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Vorschriften entsprechen, es muss also grundsätzlich zulassungsfähig sein.
  • Beachten Sie bitte, dass das Fahrzeug fahrbereit, betriebs- und verkehrssicher ist und sich in einem guten Pflege- und Restaurationszustand befinden muss.
  • Bringen Sie bitte zur Oltimer-Begutachtung Ihres Fahrzeuges alle vorhandenen Fahrzeugpapiere und ggf. vorhandenen Modelldokumentationen mit.
  • Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle