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Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden

Allgemeine Informationen

 

Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.

Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.

Wo kann ich in Magdeburg mein Fahrzeug zulassen?

  • Die Zulassungsstelle ist nur noch Kfz-Zulassungsbehörde für gewerbliche Zulassungen (z.B. Zulassungen durch Autohäuser, Zulassungsdienste sowie internationale Zulassungen).

  • Die BürgerBüros Mitte, West, Nord und Süd sind zuständig für ALLE PRIVATEN Zulassungen.

Wichtige Hinweise

  • Grundgebühr: 26,30 EUR

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
  • Anzeigebestätigung der Polizei,
  • bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)

Gebühren (Kosten)

Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle