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Erneuerung der Stempel- bzw. Prüfplaketten

  • Leistungsbeschreibung

    Erneuerung der Stempel- bzw. Prüfplaketten erfolgt nur soweit das Fahrzeug nicht zwangsweise aus dem Verkehr gezogen wurde. Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kennzeichentafeln
    • bei Erneuerung der Prüfplaketten: Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein;  Zulassungsbescheinigung II oder Fahrzeugbrief und Prüfbericht der Abgasuntersuchung (AU)

    Welche Gebühren fallen an?

    • Grundgebühr: je Stempelplakette mit farbigen Landeswappen 1,00 EUR
    • je Prüfplakette 0,50 EUR

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