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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

  • Allgemeine Informationen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Wichtige Hinweise

    Dieser Vorgang kann auch durch eine beauftragte Person (ohne schriftliche Vollmacht) vorgenommen werden.

      Gebühren

      • Gebühr: 15,90 Euro
        für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde
      • Gebühr: 2,10 Euro
        für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

      Erforderliche Unterlagen

      • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
      • ggf. mit Anhängerverzeichnis
      • Kennzeichenschilder
      • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

      Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

      • Verwertungsnachweis oder
      • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

      Fristen

      Es gibt keine Frist.

      Rechtsgrundlage

      Randspalte

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