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Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

Mobile Schadstoffsammlung

Mit der mobilen Schadstoff- und Wertstoffsammlung werden über 50 Standplätzen im gesamten Stadtgebiet angefahren.

Die einzelnen Standplätze und  Termine können  Sie dem Schadstoffmobilplan [PDF] entnehmen.

Oder Sie nutzen die Schadstoffmobilkarte, mit Hilfe der Umkreissuche sehen Sie alle Standplätze in Ihrer Nähe auf einen Blick. Außerdem wird durch Zahlen und farbliche Markierung gekennzeichnet wann wir das nächste Mal an dem jeweiligen Standplatz sind.

Bitte beachten: Am Schadstoffmobil können Mengen bis 20 Liter abgegeben werden.

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
  • Quecksilberhaltigen Abfällen,
  • Asbesthaltigen Abfällen,
  • Altöl.

Gebühren (Kosten)

Für die Entsorgung von Schadstoffen (z. B. Chemikalien oder alte Farben) im haushaltsüblichen Umfang (bis 20 Liter) werden keine Gebühren erhoben.

Für gefährliche Abfälle wie Asbeste, künstliche Mineralfasern oder teerhaltige Dachpappe werden Gebühren gemäß der aktuell gültigen Abfallgebührensatzung erhoben.

Übersicht der aktuell gültigen Gebühren.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle