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I / 03 Kontrollstelle für Korruptionsvorbeugung und Vergabewesen

Kontrollstelle Korruptionsprävention

Leiterin:                      Frau Neuhaus,      Tel.: 0391/5 40 25 31
Mitarbeiterin:         Frau Werner,         Tel.: 0391/5 40 26 05
Mitarbeiterin:         Frau Thiem,            Tel.: 0391/5 40 29 48

Korruptionsprävention in der Landeshauptstadt Magdeburg

Seit 1996 gibt es in der Stadtverwaltung Magdeburg eine Stelle für Korruptionsvorbeugung und Vergabewesen.
Erklärtes Ziel der Stadtverwaltung Magdeburg war und ist es, präventiv in allen Fachbereichen, Ämtern und Eigenbetrieben der Korruption entgegenzuwirken.

Seit 2009 haben wir eine Dienstanweisung zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption. Darin enthalten ist u.a. auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit nicht annehmen dürfen. Die in den meisten Städten festgelegte Wertgrenze bei der Annahme von Geschenken wird somit prinzipiell unterbunden und zwar zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Handlungsleitfaden, der dieser Dienstanweisung beigefügt ist, gibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hilfestellung im Umgang mit der Thematik.

Weitere Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung sind Regelungen, die eine Transparenz der Auftragsvergaben sicherstellen und die Verpflichtung aller freiberuflich Tätigen, die Aufgaben für die Landeshauptstadt Magdeburg wahrnehmen. So werden alle Aufträge und Vergaben ab einem bestimmten Auftragswert über ein extra erstelltes Programm erfasst und nach bestimmten Kriterien analysiert. Diese Auswertungen werden sowohl der Verwaltungsspitze als auch dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Neben  dem informatorischen Charakter, der Verwendbarkeit für die Öffentlichkeitarbeit sind diese Analysen geeignet, eventuelle Manipulationen oder vergaberechtswidrige Handlungen aufzudecken und erfüllen somit einen präventiven Zweck.

Seit dem Jahr 2005 verfügt die Stadtverwaltung über eine Dienstanweisung Sponsoring, die den mit Sponsoring befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl Rechtssicherheit als auch Unterstützung geben soll. Unter Informationen und Dokumente finden Sie auch eine Muster-Sponsoringvereinbarung, die ohne großen Aufwand für den konkreten Fall angepasst werden kann.

Das im Jahr 2004 beschlossene Strategiepapier zur Fortführung der Korruptionsprävention (10-Punkte-Programm) wurde mit der DS0440/22 im Oktober 2022 durch ein zeitgemäßes Antikorruptionskonzept mit einem dazugehörigen Maßnahmenkatalog ersetzt.

Weitere Informationen können unter der angegebenen E-Mail-Adresse angefordert werden.

Des Weiteren fungiert die Kontrollstelle I/03 seit dem 02. Juli 2023 als interne Meldestelle gem. Hinweisgeberschutzgesetz. Nähere Informationen siehe unter „H“ – „Hinweisgeber – interne Meldestelle der Landeshauptstadt Magdeburg“.