Inhalt

Vorbereitende Bauleitplanung

Allgemeines | Zuständigkeiten

Abt. 61.2
Vorbereitende Bauleitplanung | Freiraumplanung |
Untere Landesentwicklungsbehörde

Die Abteilung der Vorbereitenden Bauleitplanung ist für die Bearbeitung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) zuständig. Er ist der vorbereitende Bauleitplan, der die Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. 
Hier erhalten Sie Auskünfte über den Inhalt und Bearbeitungsstand. Weiterhin erhalten Sie Informationen zu grundsätzlichen Zielsetzungen und Verfahren der Stadtentwicklung, der Freiraum- und Landschaftsplanung.

Baudezernat_1


Sachgebiet 61.21 Stadtentwicklung | Flächennutzungsplan
Stadtentwicklung / F-Plan Herr Wöbse +49 391 540-5321
Regionalplanung / Untere Landesentwicklungsbehörde
Frau Zimmer


+49 391 540-5385

Stadtentwicklung / F-Plan / Regionalplanung
Frau Krischel
+49 391 540-5326
Stadtentwicklung / F-Plan Herr Kapelle
 +49 391540-5325
Öffentlichkeitsarbeit / Controlling
Frau Kröber
+49 391 540-5319
Sachgebiet 61.22 Landschafts- und Freiraumplanung
Landschafts- und Freiraumplanung
Frau Mackay +49 391 540-5387
Landschafts- und Freiraumplanung Frau Clauss
+49 391 540-5296
Landschafts- und Freiraumplanung
Frau Plickat +49 391 540-5460

Landschafts- und Freiraumplanung

Frau Raabe

+49 391 540-5384

Landschafts- und Freiraumplanung
Frau Behlau +49 391 540-5362
Landschafts- und Freiraumplanung
Frau Springer
+49 391 540-5398
Landschafts- und Freiraumplanung Herr Gunkel +49 391 540-5384
Landschafts- und Freiraumplanung
Frau Lindau
+49391
540-5373
Grafische Datenverarbeitung
Grafische Datenverarbeitung Herr Rückriem +49 391 540-5395
Grafische Datenverarbeitung Frau Callies +49 391 540-5390

Grafische Datenverarbeitung

Herr Cyliax

+49 391 540-5294

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Er gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen.  An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den Fachämtern der Stadtverwaltung, die Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.

Flächennutzungsplan, Stand: 12/2022

(Öffnen des Interaktiven Flächennutzungsplanes als Web-GIS-Applikation durch Anklicken der Karte)

Interaktiver Flächennutzungsplan als Web-GIS-Applikation

Der Flächennutzungsplan im PDF-Format


Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg wurde seit seiner Aufstellung im Jahre 2001 durch zahlreiche Teiländerungen immer wieder geändert bzw. angepasst.  Da jedoch die ursprünglich aufgestellten Ziele der Bodennutzung in den meisten Stadtbereichen nicht mehr mit den aktuellen Planungszielen übereinstimmen, wären weit über einhundert Einzeländerungen notwendig, um den Flächennutzungsplan wieder auf einen aktuellen Stand zu bringen. Daraus resultierend hat die Landeshauptstadt Magdeburg im November 2011 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen.
Da jedoch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mehrere Jahre in Anspruch nimmt, sollen zwischenzeitlich dringliche Änderungen im derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes vorgenommen werden, wie z. B. Änderungen gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der Bebauungsplanung.
Die letzte Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg ist die 22. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten« mit dem parallel anhängenden Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten«.
Die Bekanntmachung über die Genehmigung der 22. Änderung erfolgte im Amtsblatt Nr. 35 /22 am 23.12.2022.


Übersicht der Änderungen im PDF-Format

  • Flächennutzungsplan, Übersicht der Änderungen, Stand 12/2022


Topographie:

Stand: 2011, FB 62 - Vermessungsamt und Baurecht
Für nähere Informationen oder zur Anforderung einer Druckausgabe wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt Magdeburg.


Des Weiteren ist der Flächennutzungsplan bishin zur Neuaufstellung im Zusammenhang mit den nach § 13 a BauGB durchzuführenden Bebauungsplanverfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Wege der Berichtigung anzupassen.
Nach einer ersten redaktionellen Berichtigung vom Dezember 2013 erfolgte  eine zweite, über die der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.01.2020 informiert wurde. Die zweite redaktionelle Berichtigung beinhaltet weitere  bis zum heutigen Zeitpunkt angefallene Änderungen im Flächennutzungsplan nach § 8 (3) BauGB, Satzungen von B-Planverfahren gemäß § 13 a BauGB sowie Aktualisierungen von Planzeichen und Symbolen.

Die redaktionelle Berichtigung des Fläche­n­nutzungsplanes stellt einen redaktio­nellen Vorgang gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB dar, auf den die Vor­schriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung fin­den. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.


Beipläne zum Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan enthält keine parzellenscharfen Aussagen. Daher wurden zur besseren Lesbarkeit die wesentlichen Planinhalte ergänzend zum Flächennutzungsplan  in  sogenannte informelle Beipläne verlagert.
Zum Flächennutzungsplan wurden insgesamt 27 informelle Beipläne erstellt mit konkretisierenden Darstellungen der einzelnen Fachinhalte oder –belange.
Soweit sich hinsichtlich einzelner Fachinhalte oder -belange ein Überarbeitungsbedarf ergibt, werden die jeweiligen Beipläne auch unabhängig von Änderungen des Flächennutzungsplanes angepasst.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg enthält folgende informelle Beipläne:

Beiplan Nr.   1  Wohnen
Beiplan Nr.   2  Gewerbe
Beiplan Nr.   3  Tourismus
Beiplan Nr.   4  Grünflächensysthem
Beiplan Nr.   5  Sportstätten
Beiplan Nr.   6  Kommunale Spielplätze
Beiplan Nr.   7  Einzelhandel und Zentrenstruktur
Beiplan Nr.   8  ÖPNV
Beiplan Nr.   9  Straßenhauptnetz
Beiplan Nr. 10  Tempo-30-Zonen
Beiplan Nr. 11  Radwegenetz
Beiplan Nr. 12  Bildung und Forschung
Beiplan Nr. 13  Kindertageseinrichtungen
Beiplan Nr. 14  Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Beiplan Nr. 15  Senioreneinrichtungen
Beiplan Nr. 16  Kulturelle Einrichtungen
Beiplan Nr. 17  Technische Infrastruktur
Beiplan Nr. 18  Lagerstättenabbau
Beiplan Nr. 19  Ausgleichs- und Maßnahmeflächen
Beiplan Nr. 20  Altlastenverdachtsflächen
Beiplan Nr. 21  Ökologische Baubeschränkungsbereiche
Beiplan Nr. 22  Schutzgebiete und Schutzobjekte
Beiplan Nr .23  Großschutzgebiete
Beiplan Nr. 24  Technische Baubeschränkungsbereiche
Beiplan Nr. 25  Baudenkmale und Denkmalbereiche
Beiplan Nr. 26  Ehemalige Befestigungs- und Militäranlagen
Beiplan Nr. 27  Archäologische Kultur- und Flächendenk-
                        male

Die Beipläne können nach telefonischer Voranmeldung zu den Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt eingesehen werden.

Öffnungszeiten

Montag                 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag               09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch               geschlossen
Donnerstag           09.00 - 12.00 Uhr
Freitag                  09.00 - 12.00 Uhr

Ansprechpartnerin:

Frau Liane Radike

Vorbereitende Bauleitplanung
Abteilungsleiterin

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Genehmigte Änderungen des Flächennutzungsplanes

Änderungen des Flächennutzungplanes im aktuellen Verfahren

Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes, ruhend bzw. aufgehoben

Anpassung an den Klimawandel


  • Flyer Teilentsiegelung von Verkehrsflächen


Das Stadtplanungsamt hat in einem Flyer Empfehlungen aufgestellt, inwieweit Maßnahmen  gegen Extremereignisse, wie zum Beispiel Starkregenereignisse und Hitze- bzw. Dürreperioden im Sommer,  vorgenommen werden können.

Oberstes Ziel ist es, das durch Regen gewonnene Wasser sinnvoll zu nutzen, statt in die Kanalisation abfließen zu lassen.

Allein durch die Wahl von geeigneten Materialien zur Versiegelung von Wegen und Plätzen sowie durch die Entwicklung verschiedener Metoden zur optimalen Versickerung, wird ein wertvoller Beitrag geleistet zum bewußten Umgang mit lebenswichtigen Ressurcen.



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Das Magdeburger Märktekonzept

Das Magdeburger Märktekonzept

Allgemeines

Die Landeshauptstadt Magdeburg verfolgt seit nunmehr 20 Jahren mit dem Magdeburger Märktekonzept eine Politik, welche der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Einzelhandels Rechnung trägt, sowie auch dem planerischen Ansatz, für möglichst breite Bevölkerungsschichten die wohnortnahe Versorgung im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld zu gewährleisten. Über eine laufende Marktbeobachtung sowie eine Bestandserfassung der GMA, (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung), ist eine Abgrenzung von Nahversorgungslagen erfolgt, die eine städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung des Nahversorgungsnetzes in Magdeburg ermöglichen. Im Rahmen der Publikationen des Stadtplanungsamtes Nr. 87/01 Das Magdeburger Märktekonzept und Nr. 97/05 Nahversorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg sind diese Informationen textlich und graphisch zusammengefasst. Die Nahversorgungsanalyse beleuchtet vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Konkurrenzdrucks und des fortschreitenden  Konzentrationsprozesses die Nahversorgungsmöglichkeiten für alle Stadtteile. Die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung mit den Produkten des täglichen Bedarfes wird weiterhin maßgeblich von einer restriktiven Haltung zur Genehmigung von Handelsstandorten an nicht integrierten, überwiegend auf Autokunden orientierten Standorten abhängen. Dies betrifft in erster Linie die Discounter ab 700 m² Verkaufsfläche, die zunehmend ein Interesse haben, ihre Standorte aus den Wohngebieten an die Hauptverkehrsstraßen zu verlagern.

Neben der Bewertung der vorhandenen Bestandslagen werden jedoch auch Möglichkeiten  für zusätzliche Standorte aufgezeigt, die aus unserer Sicht einer Ergänzung durch weitere Märkte bedürfen. Hiermit sollen Grundlagen geschaffen werden, weitere mögliche  Investitionen nach Magdeburg zu ziehen.

Das Magdeburger Märktekonzept wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und fortgeschrieben.

1. Fortschreibung/Ergänzung

1. Fortschreibung/Ergänzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.01.2008 das überarbeitete Magdeburger Märktekonzept beschlossen, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Das Mageburger Märktekonzept in seiner Fortschreibung soll dem Oberzentrum Magdeburg als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes dienen. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung des Einzelhandelsbestandes seit 1991 darzustellen und zu bewerten und vor diesem Hintergrund verlässliche Empfehlungen für eine wirtschaftlich und städtebaulich verträgliche Entwicklung der Handelsstruktur bereitzustellen. Alle örtlichen und überörtlichen Akteure der Handelsentwicklung sollen verpflichtet werden, diese Entwicklung zu fördern. Grundlage für die Beurteilung von Vorhaben ist das Sortiments- und Standortkonzept, welches dem Magdeburger Märktekonzept zugrunde liegt. Für die Unterscheidung der Sortimente nach ihrer Zentrenrelevanz wurde eine auf die spezifischen Bedingungen der Landeshauptstadt Magdeburg zugeschnittene Sortimentsliste erarbeitet:

Magdeburger Liste  

Zentrenrelevante Sortimente

  • Nahrungs- und Genussmittel
  • Drogeriewaren, Apothekerwaren
  • Blumen, zoologischer Bedarf
  • Oberbekleidung, Kürschnerwaren
  • sonst. Textilwaren, Wolle, u. ä
  • Schuhe, Leder- und Galanteriewaren, Sportbekleidung, Sportgeräte
  • Haushaltswaren, Unterhaltungselektronik, optische und feinmechanische Geräte, Fotowaren, Uhren, Schmuck, Silberwaren
  • Papier- und Schreibwaren, Bücher, Spielwaren, Musikalien

Nichtzentrenrelevante Sortimente

  • Möbel
  • Kücheneinrichtungen, Büromöbel, Elektrogroßgeräte (sog. Weiße Ware, z.B. Öfen, Herde einschließlich Zubehör), Küchenstudios, Beleuchtungskörper, Elektroinstallationsbedarf
  • Baustoffe,  Bauelemente, Dämmstoffe,  Sanitär  (Keramik,  Stahl, Installation),
  • Badeinrichtungen, Badausstattung, Fliesen
  • Werkzeuge, Maschinen, -zubehör, (elektrisch und nichtelektrisch), Eisenwaren, Holz, Holzmaterialien, Fenster, Türen, Platten, Kork, Korkplatten, Farben, Lacke, Malereibedarf, Tapeten, Gardinen, Rolläden, Rollos, Gitter
  • Pflanzen (einschließlich Hydrokultur), Pflege- und Düngemittel, Torf, Erde, Pflanzengefäße, Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge, -maschinen, Zäune, Gartenhäuser,  Gewächshäuser, Naturhölzer, Campingartikel
  • Kraftfahrzeuge, (inkl. Motorräder, Mopeds, u.ä.), Fahrräder, Kfz-Zubehör, Fahrrad- und Motorradzubehör, Landmaschinen, 
  • Kohle, Mineralölerzeugnisse
  • Serviceleistungen (z.B. Schlüsseldienst, Schärf- und Glasschneidedienste)

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 05.07.2012 die Ergänzung des Magdeburger Märktekonzeptes, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung insbesondere von kleinflächigen Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Das Märktekonzept stellt seit Beginn der 1990er Jahre die Grundlage für die Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben im Magdeburger Stadtgebiet dar. Im Vordergrund stand bislang die Steuerung von Lebensmittelmärkten mit einer jeweiligen Verkaufsfläche ab 750 m². Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2006 wurde den Gemeinden ein neues Steuerungsinstrument zur Ansiedlung des Einzelhandels an die Hand gegeben. Mittels Aufstellung einfacher Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB können für den ansonsten unbeplanten Innenbereich ausschließlich Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben gemäß § 9 Abs. 2a BauGB getroffen werden.

Grundsätzlich gilt, dass der sogenannte zentrenrelevante Einzelhandel auf die zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken ist. Um diesen Handel in den Bebauungsplänen in sogenannten Nebenlagen nicht gänzlich auszuschließen, wurde gutachterlich geprüft, unter welchen Bedingungen eine jeweilige Ansiedlung verträglich sein kann.


Zentrale Versorgungsbereiche

Zentrale Versorgungsbereiche

Die zentralen Versorgungsbereiche werden wie folgt differenziert: 

City

Die City erfüllt als zentrale Einkaufslage sowohl gesamtstädtische als auch überörtliche Versorgungsfunktionen. Grundsätzlich sind hier im Rahmen der Angebotsergänzung alle Angebote zulässig, wenn auch der Schwerpunkt auf den zentrenrelevanten Sortimenten liegt. Zur Absicherung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion wurde durch ein separates Innenstadtgutachten die Erweiterung der Verkaufsfläche um 30.000 m² empfohlen. Mittlerweile ist die Erweiterung des Alleecenters und der Bau des Mariettablockes realisiert. Schwerpunkt für die weitere Entwicklung ist der Blaue Bock sowie die Aufwertung des Breiten Weges.

Stadtteilzentren

Die Stadtteilzentren sind der City in ihrer Bedeutung nachgeordnet. Sie sollen ca. 15.000 Einwohner versorgen. Neben einem vollständigen Einzelhandelsbesatz im kurzfristigen Bedarfsbereich verfügen sie über einen ergänzenden Besatz im mittel- und langfristigen Bedarf (Bekleidung, Papier- und Schreibwaren). Hier dominieren klein- und mittelflächige Betriebe. Dienstleister  ergänzen die Struktur. Die Passantenfrequenz ist hoch, wenn auch teilweise mindergenutzte Grundstücke und Ladenleerstände die Einkaufsattraktivität verringern.

Folgende Stadtteilzentren sind als zentrale Versorgungsbereiche festgesetzt:

  • Halberstädter Straße
  • Lübecker Straße
  • Große Diesdorfer Straße 

Als Sondergebiete mit Teilfunktionen eines Stadtteilzentrums sind festgesetzt:

  • Florapark 
  • Bördepark 

Sie sichern als autokundenorientierten Standorte die Versorgung der großen  Wohngebiete im Norden und Süden der Stadt und sind in ihrer Standortwertigkeit der City nachgeordnet. Von einer Erweiterung der zentrenrelevanten Sortimente an beiden Standorten wird aufgrund  der bereits bestehenden Überkapazitäten in der Landeshauptstadt abgesehen. 

Nahversorgungsbereiche

Die Nahversorgungsbereiche zeichnen sich durch einen Besatz an Angeboten aus dem täglichen Bedarf aus und sollen insbesondere für die nichtmobilen und älteren Bevölkerungsgruppen die wohnortnahe Versorgung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs sichern. Der Einzugsbereich umfasst mindestens 4.000 Einwohner. Hinsichtlich der Ausstattung werden drei Typen unterschieden:  

Typ A

  • Weist mindestens einen großflächigen Lebensmittelbetrieb auf (>800 m²)
  • Vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarf, ergänzt um Sortimente aus dem mittel- und langfristigen Bedarf
  • Komplementärnutzungen wie Frisör, Geldinstitut, Gastronomie, Reisebüro

Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ A:

  • Marktbreite/Olvenstedter Stern
  • Olvenstedter Straße -  Leipziger Straße
  • Hanns-Eisler-Platz
  • Neustädter Platz
  • Hermann-Bruse-Platz
  • Cracauer Straße
  • Apollostraße
  • Salbker Straße/Hopfenbreite
  • Alt Salbke
  • Beimsplatz/Spielhagenstraße
  • Berliner Chaussee 

 Typ B

  • Weist einen kleineren Lebensmittel-Magnetbetrieb auf (ca. 400-800 m² Verkaufsfläche)
  • Ist bezüglich seiner Lage als stabil zu bezeichnen
  • Angebotsergänzungen können zur langfristige Bestandssicherung beitragen 

Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ B:

  • Schönebecker Straße
  • Agnetenstraße
  • Alt Diesdorf
  • Halberstädter Chaussee
  • Fermersleben
  • Brunnenstieg/Olvenstedter Scheid
  • Holzweg
  • Scheidebuschstraße
  • Lemsdorf         

Typ C

  • Weist lediglich einen Lebensmittelbetrieb mit einer Verkaufsfläche > 400 m² auf.
  • Sollte ergänzt werden im Hinblick auf eine stabile, dem Umfeld angemessene Grundversorgung (Bäcker, Metzger, Obst/Gemüse, Getränke, Apotheke etc.) 

Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ C:

  • Freiheitsplatz
  • Alt Westerhüsen

2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzeptes

Die 2.  Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzept ist notwendig, u.a. durch die Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung 2017, durch die Entwicklung im Onlinehandel und angesichts einer konstanten Nachfrage nach Erweiterung bestehender Märkte und nach neuen Nahversorgungsstandorten.
Basierend auf dem beschlossenen Märktekonzept aus dem Jahr 2007 (Beschlussnummer 1832-61(IV)08) wurde untersucht, wie sich die Handelsstruktur seitdem verändert hat und welche von den damaligen Empfehlungen umgesetzt werden konnten.
Auch haben sich bei den Einzelhandelsstandorten angebots-und nachfrageseitig Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Ziele erfordern.
Erstmalig werden in dem vorgelegten Konzept die zentralen Versorgungsbereiche parzellenscharf abgegrenzt, um bei Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Vorhabens eine rechtssichere Grundlage zur Verfügung zu stellen.
Die Fortschreibung des Märktekonzeptes wurde eng mit der Industrie-und Handelskammer abgestimmt und bildet eine wesentliche Grundlage für die Stärkung der Landeshauptstadt als Oberzentrum für die Region, zur weiteren Entwicklung der Innenstadt als lebendiges Zentrum und für die Sicherung der Nahversorgung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt bei der Planung und Realisierung konkreter Konzepte und Maßnahmen.
Gutachterliche Empfehlungen, wie die konsequente Konzentration von zentrenrelevanten Angeboten auf die Innenstadt, Sicherung der großflächigen Anbieter mit Magnetwirkung, höherwertige Positionierung der Innenstadt, Aufwertung der Stadteilzentren und Konzentration der Nahversorgung in den fußläufig zu erreichenden Wohngebietszentren werden weiterhin im fortgeschriebenen Märktekonzept beibehalten.
Neu ist, dass die pauschale eingeräumte Möglichkeit, in Baudenkmalen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, nun entfällt.
Des Weiteren wurde die Sortimentsliste überprüft und angepasst. Die Einteilung in zentren-und nicht zentrenrelevante Sortimente beruhen auf der tatsächlichen Standortverteilung in der Landeshauptstadt, welche  durch eine vollständige Erhebung aller Verkaufsflächen in 2020 ermittelt wurde.
Mit der Realisierung des Domviertels ist eine Anbindung des Hasselbachplatzes an die innerstädtischen Einkaufszentren erzielt worden. Weitere Potenziale können durch die Bebauung brachliegender oder untergenutzter Areale auch für den Einzelhandel in der Innenstadt erschlossen werden, um das Angebot künftig noch vielseitiger und attraktiver für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Käuferschichten aus dem Umland und für Touristinnen zu machen.
Die Konzentration der zentrenrelevanten Sortimente auf die Innenstadt konnte in den zurückliegenden zwei Dekaden konsequent und erfolgreich umgesetzt werden. Mit städtebaulichen Maßnahmen wurde und wird weiterhin die Belebung der Haupteinkaufslagen gestützt. Dies ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils des Onlinehandels und angesichts der noch nicht einzuschätzenden Auswirkungen der Corona-Pandemie eine zentrale Aufgabe.
Der Beschluss über die 2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzeptes erfolgte in der Stadtratssitzung am 06.05.2021 .




Hochhauskonzept

Hochhauskonzept Magdeburg

Weiße Reihe Heft 112/22 Titelbild

In den letzten Jahren hat sich das Bild der Magdeburger Innenstadt stark verändert.  So entstanden mit dem baulichen Imagewandel bezogen auf eine moderne Mischung von Wohnen und Arbeiten auch in Magdeburg an markanten Schnittpunkten neue Hochbauten wie das  das neue Domviertel an der Erzberger Straße,  das Luisencarré, als Wohn- und Geschäftsbauten und  der SWM-Tower als Büro- und Geschäftshaus im Kreuzungsbereich des Breiten Weges und der Ernst-Reuter-Allee .

Die Nachfrage nach Flächen für die Errichtung von weiteren Hochhäusern ist gegeben. Dies belegen jüngste Beispiele, gleich an mehreren Standorten Hochhäuser zu planen bzw. zu bauen (Maxim-Gorki-Straße/Olvenstedter Straße, Maybachstraße und Breiter Weg/Julius-Bremer-Straße). Mit dem Bau eines jeden Hochhauses können jedoch städtebauliche Situationen geschaffen werden, welche sich auf das Stadtbild negativ auswirken.
So gibt es Gebiete, die definitiv als Tabuzone für Hochhäuser gelten, sei es aus ökonomischen Gründen, wegen windströmungstechnischer Rahmenbedingungen, oder weil dort die Sicht auf bestimmte historische Bauten beeinträchtigt wird. Allen voran der Magdeburger Dom. Daher müssen möglichst frühzeitig städtebaulich geeignete Areale für Hochhäuser definiert werden bzw. ungeeignete ausgeschlossen werden, um einem „Hochhauswildwuchs“ entgegenzusteuern.  

Der Oberbürgermeister wurde gemäß dem Beschluss-Nr. 062-002(VII)19 vom 22.08.2019 zum  Antrag 0011/19 mit der Erstellung eines Hochhauskonzeptes beauftragt.  

Bestehend aus einem Textteil und einem Planteil, legt das Hochhauskonzept besonderen Fokus auf eine zukünftige Hochhausenwicklung in der Innenstadt und definiert unter Abwägung aller städtebaulicher Kriterien Eignungsbereiche in integrierten Stadtlagen, Elbraumlagen und Stadteingängen sowie Ausschlussbereiche.
Damit stellt das Hochhauskonzept auf Grundlage der städtebaulichen und stadtstrukturellen Eigenart Magdeburgs die qualitativ hochwertige Weiterentwicklung, Positionierung und Planung von Hochhäusern sicher.

Als städtebauliches Werkzeug, zur Akzentuierung wichtiger funktionaler Räume, zur Fassung und Strukturierung des Stadtraumes, für die sinnvolle Weiterentwicklung des Stadtbildes und zum Setzen neuer Impulse wird das Hochhaus als urbane Typologie in Magdeburg auch in Zukunft von Bedeutung sein.
Die Konzeption stellt damit einen wichtigen Baustein in der planerischen Entwicklung Magdeburgs dar. Sie ist bei weiteren übergeordneten Planungskonzepten wie dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und kleinräumigen Rahmenplanungen und Wettbewerben heranzuziehen. Analog zu anderen übergeordneten Planungen ist auch das Hochhauskonzept unter Betrachtung aktueller Herausforderungen und Veränderungen in angemessenen Zeiträumen auf ihre Relevanz zu prüfen und ggf. fortzuschreiben. 
Ein Zwischenstand der Hochhauskonzeption wurde bereits im September 2020 dem Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg präsentiert. Die dazu gewonnenen Empfehlungen sind in das Konzept eingeflossen.

Der Beschluss zum Hochhauskonzept erfolgte mit DS 0062/22 den Entwurf zum »Hochhauskonzept« im November 2022 . 

Die fertiggestellte Hochhauskonzeption „Hochhauskonzeption – Neue Hochhäuser für Magdeburg“ steht als Heft Nr. 112/22  aus der "Weißen Reihe" der Öffentlichkeit zur Verfügung . 


Stand :

 

Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr

02.06.2022
22.09.2022
29.09.2022
20.10.2022

Ausschuss für Wirtschaftsförderung,Tourismus und regionale Entwicklung

02.06.20221

Ausschuss für Umwelt und Energie


14.06.2022

Finanz-und Grundstücksausschuss

05.10.2022
02.11.2022
Beschluss des Stadtrates
06.10.2022
10.11.2022


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Termine


14.07.2020
Öffentlichkeitsbeteiligung 32. F-Planänderung «Niendorfer Straße«

siehe unter «Durchgeführte Bürgerversammlungen 2020“

15.07.2020
Öffentlichkeitsbeteiligung 30. F-Planänderung «Schulstandort Schanzenweg«
siehe unter «Durchgeführte Bürgerversammlungen 2020“

10.09.2020
Öffentlichkeitsbeteiligung . F-Planänderung «Große Diesdorfer Straße / Dehmbergstraße«
siehe unter “Durchgeführte Bürgerversammlungen 2020“

02.11.2020 bis 01.12.2020, Auslegung 28. FNP-Änderung "Diesdorf südlich Wendeschleife"
siehe unter «Durcheführte Auslegungen«

02.11.2020 bis 01.12.2020, Auslegung 31. FNP-Änderung "Logistikcenter August-Bebel-Damm"
siehe unter «Durcheführte Auslegungen«

08.02.2021 bis 10.03.2021, Auslegung 22. FNP-Änderung "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten"
siehe unter « Durchgeführte Auslegungen«

03.05.2021 - 02.06.2021, Auslegung 35. FNP-Änderung "Glindenberger Weg"
siehe unter « Durchgeführte Auslegungen«

01.11.2021 - 31.11.2021,  Auslegung 29. Änderung "Buchenweg"
siehe unter «durchgeführte Auslegungen«

01.11.2021 - 30-11.2021, Auslegung 38. Änderung "Dehmbergstraße / Eislerstraße"
siehe unter «durchgeführte Auslegungen«

10.01.2022 - 09.02.2022, 39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Eulenberg"
siehe unter «durchgeführte Auslegungen«

01.08.2022 - 31.08.2022, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße"
siehe unter «durchgeführte Auslegungen«

24.07.2023 - 23.08.2023, 32. Änderung des Flächennutzungsplanes "Niendorfer Straße" - erneute Auslegung
siehe unter «Auslegungen«