In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis vor der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle) eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden (§ 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung).
Andere Namen für die Ortskundeprüfung sind Ortskenntnisprüfung, Taxiprüfung und Ortskenntnisnachweis. Bei Gemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern muss diese Prüfung auch beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen und Krankenkraftwagen abgelegt werden.
Der Umfang einer solchen Prüfung unterliegt den Regelungen der erteilenden Behörden. Sie erstreckt sich örtlich auf den in der regionalen Taxitarifordnung festgelegten Pflichtfahrbereich (für diesen besteht Beförderungspflicht).
Folgenden Themenkomplexe, die Landeshauptstadt Magdeburg betreffend, werden geprüft:
Tourismus:
Behörden:
Bereich Soziales:
Lagebeschreibungen:
In der Ortskundeprüfung werden ausschließlich Einrichtungen und Straßen abgefragt, deren Anschriften öffentlich im Telefon-, bzw. Branchenbuch, im Stadtplan oder im Internet bekannt gegeben sind.