Asbest ist ein natürliches Mineral, das in den oberen Erdschichten vorkommt. Auf Grund seiner großen Hitzebeständigkeit wurde Asbest als Baustoff in Gebäuden, Anlagen und Geräten eingesetzt. Asbest wird wegen seiner krebserregenden Eigenschaften als Gefahrstoff eingestuft. Daher unterliegt der Umgang mit Asbest (Rückbau/Demontage, Transport, Endlagerung) besonderen Vorschriften. Es ist darauf zu achten, dass keine Asbestfasern in die Umwelt gelangen. Asbestprodukte sind dementsprechend zu verpacken bzw. abzudecken. Asbestbruch ist zur Vermeidung von Stäuben anzufeuchten.
Asbestabfälle von Kleinstanlieferern (Kleingärtner, Bewohner von Reihen-, Ein- und Zweifamilienhäusern, Garagenbesitzer) aus dem Stadtgebiet Magdeburg können unter bestimmten Bedingungen auf der Deponie Hängelsberge angeliefert werden.
Angenommen werden folgende Asbestabfälle:
Asbestzementwellplatten, Asbestzementplatten, Brems- und Kupplungsbeläge, Asbestzementrohre (Länge max. 3 m, Durchmesser max. 200 mm), Dichtungsringe
Anlieferung und Anfragen an:
Weitere Annahmebedingungen für Asbest:
Die asbesthaltigen Abfälle (Asbestzementplatten, Asbestzementrohre) sind auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, in handhabbaren Abmessungen in reißfeste Folie so einzupacken, dass ein Freisetzen von Asbestzementstaub vermieden wird. Dieses Paket ist auf zwei Kanthölzern (mind. 10 x 10 cm) oder einer Palette anzuliefern. Die Entladung erfolgt mit einem Radlader mit angebauter Gabel. Die Entnahme muss mit der vorhandenen Technik möglich sein.
Werden Abfälle in einem geschlossenem Fahrzeug angeliefert, so sind diese Abfälle von dem Anlieferer selbst mit der Hand auszuladen. Das bedeutet, dass die Asbestzementplatten in handhabbaren Paketen in Folie verpackt sein müssen. Bruchstücke von asbestzementhaltigen Abfällen, einschließlich Kleinstmengen, sind in stabilen reißfesten Foliensäcken so zu verpacken, dass kein Asbestzementstaub entweichen kann und die Foliensäcke beim Transport auch nicht aufreißen. Die Entladung erfolgt durch den Anlieferer per Hand. Daher sollten die Foliensäcke das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten.
Asbestabfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden!
Bei Rückbau/Demontage der Asbestzementplatten sind diese zu befeuchten, um so wenig wie möglich Asbeststaub freizusetzen. Die Beteiligten bei der Demontage sollten einen Mundschutz tragen. Eine gewaltsame Zerstörung sollte vermieden werden. Nach der Demontage sollten die Asbestplatten gleich verpackt werden. Beim Transport ist darauf zu achten, dass die Folie nicht zerstört wird und keine Asbeststäube freigesetzt werden.
Anlieferung
Die Anlieferung auf der Deponie Hängelsberge ist nur an den genannten Tagen und zur vorgegebenen Uhrzeit möglich.
Für die Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen werden Gebühren entsprechend der jeweils geltenden Satzung erhoben. Bis zu einem Kubikmeter angelieferten Abfalls wird die Gebühr nach zehntel Kubikmeter ermittelt (derzeit 12,20 EUR je 1/10 m³). Bei Abfallmengen über einem Kubikmeter wird die Gebühr (derzeit 153,10 EUR/t) nach Gewicht ermittelt (Hin- und Rückwägung). Die Mindestannahmegebühr beträgt 12,20 EUR.
Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Tel.: +49 391 6357274