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Winterdienstpflichten

Schnee und Eisglätte gehören zum Winter dazu. Damit auch bei diesen Witterungsverhältnissen alle sicher unterwegs sind, sind viele Hände notwendig um den Schnee beiseite zu Räumen und glatte Flächen abzustumpfen. In vielen Bereichen insbesondere auf Straßen übernimmt dies der Abfallwirtschaftsbetrieb zusammen mit weiteren beauftragten Firmen. Aber auch die Anlieger sind dafür verantwortlich, dass vor dem Grundstück der Schnee geräumt wird.

Welche Pflichten die Anlieger haben und wo genau der Abfallwirtschaftsbetrieb zuständig ist finden Sie in der nachfolgenden Erläuterung.


Welche Pflichten haben Eigentümer von Grundstücken?

Alle Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken (auch unbebauten), die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, sind zum Winterdienst auf Gehwegen entlang ihrer gesamten Liegenschaft verpflichtet.

Orange
 Anliegerpflicht
Bild vergrößern: Winterdienstpflichten für Anlieger
Grafische Darstellung der Winterdienstpflichten für Anlieger aus der Vogelperspektive. Dargestellt sind Häuser Fußwege und Straßen. Der zu räumende Bereich auf dem Gehweg ist farblich (orange) hervorgehoben.

Was ist zu tun?

  • Schnee räumen
  • Sand, Splitt oder Granulat bei Glätte streuen
  • Abfluss des Tauwassers gewährleisten, Straßeneinläufe freihalten
  • nach der Schneeschmelze Streugut entfernen

Wer?

  • Grundstückseigentümer* innen
  • Übertragung an andere Personen oder Firmen ist möglich (der Grundstückseigentümer ist weiterhin verantwortlich)

Wann?

  • 07.00 bis 20.00 Uhr
  • Schnee der nach 20:00 Uhr fällt ist bis zum Folgetag 07:00 Uhr zu beseitigen

Wo?
Auf Gehwegen und gemeinsamen Geh-/Radwegen in allen Reinigungsklassen

  • Gehwege bis 1,25 Meter in voller Breite
  • übrige Gehwege in einer Breite von 1,25 Meter
  • Zugang zur Fahrbahn vor jedem Grundstück in einer Breite von 1,25 Meter
  • Zugänge sollten auf das gegenüberliegende Grundstück abgestimmt werden
  • Straßen ohne Gehwege auf jeder Seite ein Randstreifen von 1,50 Meter Breite
  • Hydranten auf Gehwegen sollte ebenfalls Schnee und Eisfrei gehalten werden
Orange
 Anliegerpflicht
Braun
 MVB GmbH
Bild vergrößern: Winterdienstpflicht im Haltestellenbereich
Grafische Darstellung der Winterdienstpflichten für Anlieger aus der Vogelperspektive. Dargestellt sind Häuser Fußwege und Straßen. Der zu räumende Bereich auf dem Gehweg ist farblich (orange) hervorgehoben.

Wartebereiche vor Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sowie der Überweg zum Fahrbahnrand werden von der MVB GmbH geräumt und gestreut. Die Anliegerpflichten für den übrigen Gehweg bleiben bestehen.

Welches Streumaterial kann verwendet werden?

  • Für Geh- und Radwege dürfen nur abstumpfende Mittel verwendet werden, also Sand, Splitt und Granulat.
  • Streusalz und Salz-/Sandgemische sowie andere chemische Auftaustoffe sind nicht erlaubt
  • Ausnahmen sind nur bei Treppen, Steigungen, Rampen und anderen gefährlichen Stellen zulässig. Hier ist der dosierte Einsatz von Streusalz möglich, wenn die Glätte mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht beseitigt werden kann. 
  • Auch grobe Stoffe, z. B. Schotter, dürfen nicht verwendet werden. 
  • Bitte denken Sie daran, Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. 
  • Nach der Schnee- und Eisschmelze ist es wichtig das Streugut wieder zu entfernen.


Freihalten der Entsorgungswege

Um die Entsorgung der Abfallbehälter zu gewährleisten sind außerdem die Zuwegungen zu den Standplätzen freizuhalten. Auch hierfür ist eine Zuwegung zur Fahrbahn notwendig. Damit unsere Mitarbeitenden die Behälter sicher zum Müllfahrzeug bringen können.

Das kann z. B. so aussehen:

Abfallbehälter bei Schnee freihalten
Abfallbehälter bei Schnee freihalten


Wo räumt und streut der Winterdienst des SAB?

  • Auf verkehrswichtigen Fahrbahnen in der Zeit von 03.00 bis 23.00 Uhr.
  • In der Zeit von 23.00 bis 03.00 Uhr ist der Winterdienst auf dem Magdeburger Ring und im Streckennetz der Nachtbusse im Einsatz. Die Absicherung des Rettungsdienstes hat ebenso Priorität.
  • Öffentliche Parkplätze werden nach Dringlichkeit behandelt und teilberäumt. Für die Begehbarkeit der Hauptzuwege zu den Stellflächen wird gesorgt.
  • Radwege werden nach Leistungsfähigkeit des städtischen Winterdienstes geräumt und gestreut. Im innerstädtischen Bereich wird begonnen. Denken Sie als Radfahrer daran, dass nicht alle Radwege gleich beräumt werden können. Ist mit weiterem Glatteis oder überfrierender Nässe zu rechnen, verbleiben aufgebrachte Streumittel auf den Radwegen.
  • In weiträumigen Fußgängerzonen im Innenstadtbereich werden Querungen und Anbindungen an die von Anliegern geräumten Gehwege in einer Breite von drei Metern ausgeführt.
  • An Fußgängerüberwegen und Ampeln werden zwei Meter breite Querungen geräumt und gestreut.

Bitte haben Sie Verständnis!

Nach Schneefällen und bei Eisglätte können die Streufahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein. Daher wird der Winterdienst nach Dringlichkeit organisiert. Vorrangig behandelt werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr oder hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege. Auch in Straßen, in denen sich Kindertagesstätten, Schulen  oder Altenpflegeheime befinden, wird der Winterdienst auf den Fahrbahnen vorrangig durchgeführt.

Ist das Hauptstraßennetz fertig, beginnt die Räumung der Nebenstraßen. Nachrangig sind Wohngebietsstraßen mit geringer Verkehrsbelastung. Diese können in normalen Wintern gar nicht, in strengen Wintern erst bei Schneehöhen ab 20 cm und langanhaltender Frostperiode geräumt oder gestreut werden.

Was kann jeder Einzelne tun?

  • Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Wintersaison vor.
  • Nach Schneefällen und bei Eisglätte können die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein. Passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen Straßenverhältnissen an. Planen Sie mehr Zeit ein. 
  • Denken Sie rechtzeitig an die Winterbereifung Ihres Fahrzeuges. (Faustregel: Oktober - März)
  • Bitte gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen freie Fahrt.
  • Haben Sie Verständnis, wenn es durch den Winterdiensteinsatz zu Beeinträchtigungen kommt.
  • Stellen Sie sich darauf ein, dass in der Zeit von 23.00 bis 03.00 Uhr nur der Magdeburger Ring und das Streckennetz der Nachtbusse geräumt werden.
  • Lassen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das Fahrrad stehen, wenn die Fahrbahnverhältnisse ein sicheres Fahren nicht erlauben. 
  • Vermeiden Sie bei starken Schneefällen und extremer Glätte unnötige Wege.
  • Helfen Sie Kindern, älteren Menschen und Behinderten.
  • Decken Sie sich vor einem Wintereinbruch mit ausreichend Streumaterial ein.


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