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Schulbezirk/Schuleinzugsbereich der Grundschulen

Für kommunale Schulen legt der Schulträger (Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Schule und Sport) mit Zustimmung der Schulbehörde (Landesschulamt, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg) Schulbezirke fest. Die Schülerinnen und Schüler haben zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. In Magdeburg sind nur für Grundschulen Schulbezirke festgelegt. Für andere allgemeinbildende Schulen (Sekundarschule, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen) gilt das Gebiet der Stadt Magdeburg als Schuleinzugsbereich.

Begründete Ausnahmeanträge werden über die zuständige Grundschule an die Schulbehörde zur Entscheidung gesandt. Das Formular bekommt man in der Grundschule.                     

Jede Magdeburger Straße - teilweise mit Hausnummern - ist durch Satzungsbeschluss des Stadtrates dem Schulbezirk einer Grundschule zugeordnet. Dies ist die zuständige Schule für die Schulanmeldung, das heißt an dieser kommunalen Grundschule kann ein Kind zur Einschulung angemeldet werden. Für alle anderen Schulformen (Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen) ist der Schuleinzugsbereich das gesamte Gebiet der Stadt Magdeburg.

Nachfolgend finden Sie die gültigen Schulbezirkslisten für die Einschulungsjahrgänge (ausgehend vom Schuljahr 2022/23):

2020/21 (in der Regel aktuell Klasse 4)

2021/22 (in der Regel aktuell Klasse 3)

2022/23 (in der Regel aktuell Klasse 2)

2023/24 (in der Regel aktuell Klasse 1)

2024/25 (Einschulung im Jahr 2024)

2025/26 (Einschulung im Jahr 2025 - unter Vorbehalt der Veröffentlichung im Amtsblatt)

Die Schulbezirke für das Einschuljahr 2026/27 sind in Erarbeitung. Diese werden nach Beschlussfassung an dieser Stelle veröffentlicht.