§ 2 Absatz 4 der Gefahrenabwehrverordnung
Besteigen oder Erklettern von Einrichtungen - Festlegung von Bereichen
Folgende städtischen Einrichtungen werden als Bereiche freigegeben:
- Pfeiler der Sternbrücke
- Elbmauer (kurzer Abschnitt) in Höhe Messeplatz, Kleiner Stadtmarsch
- Mauer/Geländer entlang der Johanniskirche, Johannisbergstr.,
weiterführend in die Grünanlage
- Grünanlage Klosterwiese (auch Mauer)
Auflagen:
- Der Nutzer haftet für Schäden, welche in Verbindung mit der in Anspruch genommen Einrichtung verursacht werden.
- Die Einrichtung ist so zu besteigen oder zu erklettern, dass anderer Verkehrsteilnehmer oder Benutzer nicht behindert oder gefährdet werden.
- Im Einzelfall erteilte Erlaubnisse (z. B. Veranstaltung) gehen dieser allgemeinen Freigabe vor.
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die genutzte Einrichtung ist in reinlichem Zustand zu halten.
- Weisungen von zuständigen Mitarbeitern der Landeshauptstadt Magdeburg und der Polizeibeamten ist Folge zu leisten.
Einzelne Nutzer oder Vereine bzw. Gemeinschaften können über stadtordnungsdienst@magdeburg.de unter Angabe von Namen, Adresse und Telefonnummer mindestens einer verantwortlichen Person die vorherige Anzeige für einen oder mehrere Bereiche abgeben.