Wie lange muss ich mich für ein Engagement verpflichten?
Freiwilliges Engagement basiert auf Freiwilligkeit, d.h. es gibt keine formale Verpflichtung, deren Nicht-Einhaltung mit Sanktionen verbunden wäre. Freiwilligkeit ist aber natürlich nicht mit Unverbindlichkeit oder Unzuverlässigkeit gleichzusetzen. Wie in jedem anderen gesellschaftlichen Bereich sollte man sich bemühen, getroffene Absprachen und Verabredungen auch einzuhalten. Natürlich können immer Umstände eintreten, die eine Fortsetzung des Engagements unmöglich machen (z.B. Krankheit, berufliche Veränderungen, Pflegfall in der Familie). Dann ist es kein Problem, das Engagement wieder zu beenden oder einzuschränken – natürlich nach einem Gespräch mit der Einsatzstelle. Einfach wegbleiben ist ein ganz schlechter Stil und schadet dem Ansehen aller Ehrenamtlichen.