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Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen

Allgemeine Informationen

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • der persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.

Taxenverordnung und die Beförderungsentgelte

Die aktuelle Taxenverordnung und die Beförderungsentgelte finden Sie im Amtsblatt.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung Güterkraftverkehr und Personenbeförderung

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg



 
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