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otto radelt - Fahrradstraße

Was ist eine Fahrradstraße?

Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.

Was sind Gründe für die Fahrradstraße?

Fahrradfahrer*innen werden auf der Fahrbahn besser wahrgenommen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. An diesen Stellen geraten Radfahrer*innen häufig in Unfälle. Für Autofahrer*innen gilt in der Fahrradstraße eine besondere Rücksichtnahme auf Fahrradfahrer*innen.

  • MEHR SICHERHEIT !

Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen können vermieden werden, da die Zahl der Radfahrer*innen auf dem Gehweg reduziert wird (im Vergleich zu anderen Straßen).

  • VERHINDERUNG VON KONFLIKTEN !

Mit der Bevorrechtigung der Fahrradfahrer*innen lässt es sich hier entspannt Rad fahren. Der gesamte fließende Verkehr wird entschleunigt. Bei gleichzeitig weniger werdenden Lärm und Abgasen verbessert sich das Wohnumfeld.

  • MEHR LEBENSQUALITÄT!

Fahrradstraße - Goethestraße

Die Fahrradstraße ist in der Goethestraße. Sie dient als Verbindungsstück der Stadtteile Diesdorf sowie Stadtfeld Ost und West mit der Magdeburger Innenstadt. Zudem werden die touristischen Radrouten des Börderadwegs, des Telegraphenradwegs und des Städtepartnerschaftsradwegs Braunschweig - Magdeburg durch die Goethestraße geführt.

Wie sieht die Beschilderung aus ?

Fahrradstraße - Goethestraße - Beginn
 

Mit dem Verkehrszeichen 244.1 sowie Straßenpiktogramm
wird der Beginn der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

     
Fahrradstraße - Goethestraße - Anlieger
 

In der Fahrradstraße werden mit dem Zusatzschild 1020-30
Kraftfahrzeuge, deren Ziel oder Herkunft in der Straße liegen,
zugelassen.

     
Fahrradstraße - Goethestraße - Ende
 

Mit dem Verkehrszeichen 244.2 sowie Straßenpiktogramm
wird das Ende der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

Was bleibt bei der Einführung gleich ?

Anwohner*innen und Besucher*innen der Goethestraße dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Das Parken am Fahrbahnrand ist wie bisher gestattet. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Einbahnstraßen- und Vorfahrtsregelung bleiben bestehen. Gehwege bleiben den Fußgänger*innen vorbehalten.

Was ändert sich bei der Einführung ?

Radfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrer*innen. Autofahrer*innen müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Der Weg entlang der Schrote ist den Fußgänger*innen vorbehalten.

Wie wird die Vorfahrt geregelt ?

Die Vorfahrtsregelung in der Goethestraße wird einheitlich geregelt. Das heißt, dass an allen Kreuzungen rechts vor links gilt. An den Kreuzungen mit der Annastraße, Steinigstraße und der Friesenstraße wird mit der Fahrradstraße rechts vor links gelten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt für alle bestehen.

Verkehrregeln - Was muss ich beachten ?

Fahrradstraße - Goethestraße - Poster
© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter 

gewusst wie - download

Fahrradstraße - Goethestraße - Titel
© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter 
Faltblatt: otto radelt - Fahrradstraße (1,0 MB)

Weitere Informationen zur Entstehung  und Thematik

Bürger-Workshop: Eine sichere Straße für alle !
© die initialzünder 

Fahrradstraße - Goethestraße - Eröffnung

Pilotprojekt in Stadtfeld Ost – Fahrradstraße Goethestraße

Fahrradfahrende haben auf der Goethestraße in Stadtfeld Ost Vorrang vor anderen Fahrzeugen: Am 18. September haben Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Verkehrsbeigeordneter Dr. Dieter Scheidemann Magdeburgs erste Fahrradstraße eingeweiht. Das Pilotprojekt ist das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2017 und wird zunächst bis 2020 erprobt.

Pilotprojekt ist Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplans

Die Eröffnung der neuen Fahrradstraße ist bisher einmalig und ein Pilotprojekt in Magdeburg. Das Projekt ist Teil einer Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2017: Bürgerinnen und Bürger aus Stadtfeld entwickelten Vorschläge unter dem Motto „Eine sichere Straße für alle!“ mit dem Ziel die Verkehrssituation in der Goethestraße zu verbessern. Die Einweihung im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ist Teil des Verkehrsentwicklungsplans 2030plus.

„Bei der Einführung war es das Ziel, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und um mehr Sensibilität für den Radverkehr zu werben. Die Ausweisung der Fahrradstraße ist nur ein Puzzleteil von vielen aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus.– Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper

Des Weiteren kann sich der Oberbürgermeister vorstellen, dass bei der Umsetzung der Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus weitere Straßen zu Fahrradstraßen umgewandelt werden.

Die Goethestraße ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 als Fahrradstraße ausgewiesen. Nach dieser Testphase wird die Stadtverwaltung entscheiden, ob die Lösung dauerhaft praktikabel sein kann. Während der Testphase werden das Verkehrsverhalten und die Verkehrsentwicklung beobachtet.

Oberbürgermeister Trümper bei seiner Eröffnungsrede
Oberbürgermeister Trümper und Dr. Scheidemann enthüllen das Straßenplakat
Zahlreiche Gäste weihten die neue Fahrradstraße mit einer Fahrt auf dem Rad ein
Oberbürgemeister Trümper entfernt das alte Verkerhsschild
Plane am Straßenrand mit dem Hinweis der Regeln in der Fahrradstraße

Neue Regeln für die Goethestraße

Bei der Fahrradstraße haben Radfahrende unter Beachtung der Vorfahrtsregeln Vorrang. Die Fahrbahn ist in erster Linie zum Radeln da. Die Kraftfahrzeuge sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll zu fahren.

In der Goethestraße gelten neue Verkehrsregeln. Dies gilt es zu beachten:

  • Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.
  • Nur Kraftfahrzeuge mit einem Anliegen dürfen die Straße weiterhin befahren. Kraftfahrzeuge sind „Gäste“.
  • Parkplätze bleiben erhalten.
  • Sofern nicht anders beschildert, gilt „Rechts vor Links“, egal ob man mit dem Fahrrad oder dem Kraftfahrzeug unterwegs ist.
  • Gehwege sind den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.
  • Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren, sogar Gruppen – wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule.
  • Das Tempo bestimmen die Radfahrenden: Autofahrende müssen auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit weiter verringern.

Dennoch gilt auch in der Fahrradstraße, wie überall im Straßenverkehr, das „Grundsatzgebot“ der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dies bedeutet unter anderem, dass auch Radfahrerinnen oder Radfahrer grundsätzlich rechts fahren sollten, andere nicht unnötig behindern oder den Gegenverkehr gefährden – auch andere Radfahrende.

Weitere Informationen zu den Verkehrsregeln finden Sie im Flyer „otto radelt - Fahrradstraße“  und auf Magdeburg - Fahrradstraße.

Hinweisbanner mit Verkehrsregeln wurden wieder aufgestellt

Fahrradstraßen-Banner01
©
© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
Fahrradstraßen-Banner02
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
Fahrradstraße - Goethestraße - Poster
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter

Seit dem 05. März 2020 sind die Hinweisbanner zu den Verkehrregel wieder aufgestellt. Seitens der Stadtverwaltung wurden sie wieder an den Bereichen Goethestraße/Annastraße und Goethestraße/Olvenstedter Straße installiert. Bei der Einrichtung der Goethestraße als Fahrradstraße im vergangenen Jahr wurde diese Banner aufgestellt, aber aufgrund von Vandalismus und Diebstahl wurden sie dann im Jahr 2019 demontiert.

otto radelt - Fahrradstraße

otto radelt - Fahrradstraße

Was ist zu beachten?
Fahrradstraße - Goethestraße - Titel
© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter 

Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.

Kleiner Fahrrad-Knigge

Verkehrsplanung_Logo_ Radverkehr
© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter 
 

Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad und tragen
dabei einen Fahrradhelm.

     
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Fahren Sie nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

     
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter 
 

Fahren Sie eindeutig und vorrausschauend, also geben Sie beim
Richtungswechsel Handzeichen.

     
Verkehrsplanung_Logo_ Radverkehr
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Schaffen Sie sich Sicherheitszonen, indem Sie Abstand zu anderen
Verkehrsteilnehmern, zum Fahrbahnrand und zu parkenden Autos halten.

     
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter 
 

Fahren Sie selbstbewusst, aber dennoch achtsam. Rücksichtnahme
und Vorsicht sind das Kernstück im Verkehrsgeschehen.

     
     
     

Adresse/Informationen

Information

Sachbearbeitung: Herr Strüber
Telefon:

+49 391 540 5356

Adresse

Informationen zu weiteren Themen der Abteilung Verkehrsplanung

Die Abteilung Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung der Entwurfspläne für Verkehrsanlagen.

weitere Informationen (z.B. zu aktuellen Projekten, Veröffentlichungen, Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen) erhalten Sie hier....

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