Bus-Kampagne zum Überholabstand zwischen Rad und Fahrzeug
© Ströer
Eine aktuelle Kampagne auf Bussen weist auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge hin. Dieser beträgt gemäß Straßenverkehrsordnung mindestens 1,5 Meter. mehr ...
- Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356