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Bus-Kampagne zum Überholabstand zwischen Rad und Fahrzeug

Kampagne zum Mindestabstand beim Überholen

Hinweis zum Überholabstand zwischen Auto und Radfahrenden
© Ströer 

Eine aktuelle Kampagne auf Bussen weist auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge hin. Dieser beträgt gemäß Straßenverkehrsordnung mindestens 1,5 Meter. mehr ...

  • Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356