Diese Webseite verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und spezielle Funktionen.
Zudem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln (Tracking). Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung.
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Jedes bewohnte Grundstück muss mit mindestens einer Restmülltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein
Grundstücke mit Wochenendhäusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind für den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens für ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen.
Die An- und Ummeldung ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich vorzunehmen.
Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus.
Richtwert für die Behältergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche