Magdeburg beeindruckt
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Der allgemeine Artenschutz umfasst generelle Regelungen zum Schutz aller wild lebenden Tier – und Pflanzenarten.
Der besondere Artenschutz umfasst weiterhin die Kontrolle des Handels und der Züchter, ob für Tiere, die unter Artenschutz stehen, Herkunftsnachweise vorliegen. Weiterhin werden Tiergehegegenehmigungen erteilt.