Inhalt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 256-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung mit den Anlagen Schallschutz- und Zauneidechsengutachten zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 256-2 Entwurf zum Bebauungsplan 256-2

Begründung mit Anlagen Begründung mit Anlagen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

zurück