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Änderung des Geltungsbereiches, der Planziele sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 458-4.1 "Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 26. Januar 2017 die Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 458-4.1 "Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 458-4.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 17.02.2017 bis 17.03.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung mit Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Biotope, Schutzgebiete und geschützte Biotope, Landschaftsbild, Mensch/Erholungs- und Erlebnisfunktion/Immissionsschutz) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, die Verkehrstechnische Untersuchung vom 30.06.2016, die Baugrundgutachten vom 02.05.2016 und 21.07.2016, die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) -Nahversorgungsanalyse für den Magdeburger Südosten vom 11.12.2013, die GMA-Stellungnahme zur Nahversorgung im Stadtgebiet Südost vom 08.06.2015, die ergänzende GMA-Stellungnahme zur geplanten Veränderung der Verkaufsfläche des geplanten Marktes am Standort Schönebecker Straße vom 17.05.2016 sowie umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen B-Plan 458-4.1 Entwurf zum vorhabenbezogenen B-Plan 458-4.1

Begründung mit Umweltbericht zum B-Plan 458-4.1 Begründng mit Umweltbericht zum B-Plan 458-4.1

Verkehrstechnische Untersuchung Verkehrstechnische Untersuchung

Baugrundgutachten vom 02.05.2016 Baugrundgutachten vom 02.05.2016

Baugrundgutachten vom 21.07.2016 Baugrundgutachten vom 21.07.2016

GMA-Nahversorgungsanalyse GMA-Nahversorgungsanalyse

GMA-Stellungnahme GMA-Stellungnahme

ergänzende GMA-Stellungnahme ergänzende GMA-Stellungnahme

umweltbezogenen Stellungnahmen umweltbezogenen Stellungnahmen

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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