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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Plans Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten" im Teilbereich A und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17. November 2016  die Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten" im Teilbereich A beschlossen.

Lageplan 4. Änderung B-Plan 431-1A

ZUR AUSLEGUNG:

Die Auslegung erfolgt vom 09.12.2016 bis 13.01.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan liegen auch die Begründung mit Umweltbericht, die Schalltechnische Stellungnahme vom 13.11.2015, die Kartierung der Brutvögel im Geltungsbereich vom 11.09.2015, die Kartierung des Feldhamsters vom 31.08.2015 und das Baugrundgutachten vom 29.05.2015, umweltbezogene Informationen der oberen Immissionsschutzbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde zur Auslegung bereit.

UNTERLAGEN:

Entwurf zur 4.Änderung zum Bebauungsplan 431-1A  Entwurf zur 4. Änderung zum Bebauungsplan 431-1A


Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung zum Bebauungsplan 431-1A  Begründung zur 4. Änderung zum Bebauungsplan 431-1A


Schalltechnische Stellungnahme  Schalltechnische Stellungnahme


Kartierung der Brutvögel  Kartierung der Brutvögel


Kartierung des Feldhamsters  Kartierung des Feldhamsters


Baugrundgutachten  Baugrundgutachten


umweltbezogene Informationen  umweltbezogene Informationen

 

HINWEISE:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de vorgebracht werden.