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Verfahrenswechsel sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-6 »Otto-Hahn-Straße«

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. September 2016 die Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-6 "Otto-Hahn-Straße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 178-6

ZUR AUSLEGUNG:

Die Auslegung erfolgt vom 19.10.2016 bis 23.11.2016 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan liegen auch die Begründung, die Schalltechnische Immissionsprognose zum Neubau der „Elb-Arkaden“ auf dem Gelände des Wissenschaftshafens vom 19.06.2015, das Geruchsgutachten „Ausbreitung von Gerüchen“ vom 27.05.2016, die Baugrund- und Altlastenuntersuchung vom 13.10.2015 sowie weitere umweltbezogene Informationen zur Auslegung bereit.

UNTERLAGE:

Entwurf zum B-Plan 178-6  Entwurf zum B-Plan 178-6

 

Begründung  Begründung

 

Schalltechnische Immissionsprognose  Schalltechnische Immissionsprognose

 

Geruchsgutachten  Geruchsgutachten

 

Baugrund- und Altlastenuntersuchung  Baugrund- und Altlastenuntersuchung

 

umweltbezogene Informationen  umweltbezogene Informationen

HINWEISE:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an:info@magdeburg.de-mail.de vorgebracht werden.