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Was bekommen die Flüchtlinge/Asylsuchenden hier in Magdeburg? Gehen die Kinder zur Schule?

Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben der Unterbringung in einer Asylbewerberunterkunft oder Wohnung erhalten sie Grundleistungen für Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Die Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa den Leistungen des SBG II ("Hartz 4") und SGB XII ("Sozialhilfe"). Sie erhalten weiterhin Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.

Für die Kinder von Asylsuchenden besteht Schulpflicht.

Zum Wegweiser zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Landeshauptstadt Magdeburg

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