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Wo und wie werden sie untergebracht?

Aufnahme in der zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt

Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asylbewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylverfahrensgesetz festgelegt ist.
Für Sachsen-Anhalt ist die Zentrale Aufnahmestelle (ZASt) in Halberstadt erste Station des Verfahrens. Nach der Aufnahme der Personendaten erfolgt die Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung über die Flucht- und Verfolgungsgründe. Wird der Asylbewerber als Asylberechtigter anerkannt, so erhält er eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein bis drei Jahre. Ein Asylverfahren dauert in der Regel mehrere Monate. Der Bewerber erhält in der ZASt ein Ausweisdokument, eine Aufenthaltsgestattung gem. § 55 AsylVfG.
Kommt die Anerkennung eines Asylschutzes nicht in Betracht, lehnt das das Bundesamt den Asylantrag ab und stellt die Ausreisepflicht fest. Verlässt der Ausländer Deutschland nicht in der eingeräumten Ausreisefrist, werden Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet. Der Ausländer erhält eine sogennante DULDUNG gem. § 60a AufenthG.

 

Unterbringung in Magdeburg

„Nach Möglichkeit soll der Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften der Vorzug gegeben werden“, gem. §1 Abs.5 AufnG LSA.

Das Land Sachsen-Anhalt hat im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15.01.2013 (RdErl. des MI vom 15.01.2013 – 34.11-12235/2-24.10.1.4.3) die Unterbringung geregelt. Mit diesen Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern wurden Empfehlungen für die Unterbringung ausgesprochen. Die konkrete Ausgestaltung der Empfehlungen obliegt den Kommunen.

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Drucksache 0472/12 wurde ein Umsetzungskonzept der Verwaltung zur Unterbringung von Ausländern nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nr. 5-8 Aufnahmegesetz erstellt. In diesem ist auch das Ziel erklärt, die dezentrale Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter Beachtung der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen umzusetzen. Damit wurde eine neue Qualität in der Aufnahme und der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erreicht. Hier ist das Stufenmodell beschrieben:

Drei-Stufen-Modell:

  • Stufe 1: beinhaltet die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. DieStadt hält dafür Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mit Betreuung in ausreichender und notwendiger Anzahl vor.
  • Stufe 2: bedeutet Anmietung kommunalem Wohnraum. Hier erfolgt die Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften.
  • Stufe 3: Die Unterbringung erfolgt durch Anmietung von Wohnraum mittels privatrechtlichen Mietvertrages durch die Betroffenen selbst.

 

 

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