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Das Magdeburger Märktekonzept

Allgemeines

Die Landeshauptstadt Magdeburg verfolgt seit nunmehr 20 Jahren mit dem Magdeburger Märktekonzept eine Politik, welche der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Einzelhandels Rechnung trägt, sowie auch dem planerischen Ansatz, für möglichst breite Bevölkerungsschichten die wohnortnahe Versorgung im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld zu gewährleisten. Über eine laufende Marktbeobachtung sowie eine Bestandserfassung der GMA, (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung), ist eine Abgrenzung von Nahversorgungslagen erfolgt, die eine städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung des Nahversorgungsnetzes in Magdeburg ermöglichen. Im Rahmen der Publikationen des Stadtplanungsamtes Nr. 87/01 Das Magdeburger Märktekonzept und Nr. 97/05 Nahversorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg sind diese Informationen textlich und graphisch zusammengefasst. Die Nahversorgungsanalyse beleuchtet vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Konkurrenzdrucks und des fortschreitenden  Konzentrationsprozesses die Nahversorgungsmöglichkeiten für alle Stadtteile. Die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung mit den Produkten des täglichen Bedarfes wird weiterhin maßgeblich von einer restriktiven Haltung zur Genehmigung von Handelsstandorten an nicht integrierten, überwiegend auf Autokunden orientierten Standorten abhängen. Dies betrifft in erster Linie die Discounter ab 700 m² Verkaufsfläche, die zunehmend ein Interesse haben, ihre Standorte aus den Wohngebieten an die Hauptverkehrsstraßen zu verlagern.

Neben der Bewertung der vorhandenen Bestandslagen werden jedoch auch Möglichkeiten  für zusätzliche Standorte aufgezeigt, die aus unserer Sicht einer Ergänzung durch weitere Märkte bedürfen. Hiermit sollen Grundlagen geschaffen werden, weitere mögliche  Investitionen nach Magdeburg zu ziehen.

Das Magdeburger Märktekonzept wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und fortgeschrieben.

1. Fortschreibung/Ergänzung

1. Fortschreibung/Ergänzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.01.2008 das überarbeitete Magdeburger Märktekonzept beschlossen, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Das Mageburger Märktekonzept in seiner Fortschreibung soll dem Oberzentrum Magdeburg als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes dienen. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung des Einzelhandelsbestandes seit 1991 darzustellen und zu bewerten und vor diesem Hintergrund verlässliche Empfehlungen für eine wirtschaftlich und städtebaulich verträgliche Entwicklung der Handelsstruktur bereitzustellen. Alle örtlichen und überörtlichen Akteure der Handelsentwicklung sollen verpflichtet werden, diese Entwicklung zu fördern. Grundlage für die Beurteilung von Vorhaben ist das Sortiments- und Standortkonzept, welches dem Magdeburger Märktekonzept zugrunde liegt. Für die Unterscheidung der Sortimente nach ihrer Zentrenrelevanz wurde eine auf die spezifischen Bedingungen der Landeshauptstadt Magdeburg zugeschnittene Sortimentsliste erarbeitet:

Magdeburger Liste  

Zentrenrelevante Sortimente

  • Nahrungs- und Genussmittel
  • Drogeriewaren, Apothekerwaren
  • Blumen, zoologischer Bedarf
  • Oberbekleidung, Kürschnerwaren
  • sonst. Textilwaren, Wolle, u. ä
  • Schuhe, Leder- und Galanteriewaren, Sportbekleidung, Sportgeräte
  • Haushaltswaren, Unterhaltungselektronik, optische und feinmechanische Geräte, Fotowaren, Uhren, Schmuck, Silberwaren
  • Papier- und Schreibwaren, Bücher, Spielwaren, Musikalien

Nichtzentrenrelevante Sortimente

  • Möbel
  • Kücheneinrichtungen, Büromöbel, Elektrogroßgeräte (sog. Weiße Ware, z.B. Öfen, Herde einschließlich Zubehör), Küchenstudios, Beleuchtungskörper, Elektroinstallationsbedarf
  • Baustoffe,  Bauelemente, Dämmstoffe,  Sanitär  (Keramik,  Stahl, Installation),
  • Badeinrichtungen, Badausstattung, Fliesen
  • Werkzeuge, Maschinen, -zubehör, (elektrisch und nichtelektrisch), Eisenwaren, Holz, Holzmaterialien, Fenster, Türen, Platten, Kork, Korkplatten, Farben, Lacke, Malereibedarf, Tapeten, Gardinen, Rolläden, Rollos, Gitter
  • Pflanzen (einschließlich Hydrokultur), Pflege- und Düngemittel, Torf, Erde, Pflanzengefäße, Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge, -maschinen, Zäune, Gartenhäuser,  Gewächshäuser, Naturhölzer, Campingartikel
  • Kraftfahrzeuge, (inkl. Motorräder, Mopeds, u.ä.), Fahrräder, Kfz-Zubehör, Fahrrad- und Motorradzubehör, Landmaschinen, 
  • Kohle, Mineralölerzeugnisse
  • Serviceleistungen (z.B. Schlüsseldienst, Schärf- und Glasschneidedienste)

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 05.07.2012 die Ergänzung des Magdeburger Märktekonzeptes, um für Verwaltung und Politik eine verlässliche Rechtgrundlage bei der Beurteilung insbesondere von kleinflächigen Einzelhandelsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Das Märktekonzept stellt seit Beginn der 1990er Jahre die Grundlage für die Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben im Magdeburger Stadtgebiet dar. Im Vordergrund stand bislang die Steuerung von Lebensmittelmärkten mit einer jeweiligen Verkaufsfläche ab 750 m². Mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2006 wurde den Gemeinden ein neues Steuerungsinstrument zur Ansiedlung des Einzelhandels an die Hand gegeben. Mittels Aufstellung einfacher Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB können für den ansonsten unbeplanten Innenbereich ausschließlich Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben gemäß § 9 Abs. 2a BauGB getroffen werden.

Grundsätzlich gilt, dass der sogenannte zentrenrelevante Einzelhandel auf die zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken ist. Um diesen Handel in den Bebauungsplänen in sogenannten Nebenlagen nicht gänzlich auszuschließen, wurde gutachterlich geprüft, unter welchen Bedingungen eine jeweilige Ansiedlung verträglich sein kann.


Zentrale Versorgungsbereiche

Zentrale Versorgungsbereiche

Die zentralen Versorgungsbereiche werden wie folgt differenziert: 

City

Die City erfüllt als zentrale Einkaufslage sowohl gesamtstädtische als auch überörtliche Versorgungsfunktionen. Grundsätzlich sind hier im Rahmen der Angebotsergänzung alle Angebote zulässig, wenn auch der Schwerpunkt auf den zentrenrelevanten Sortimenten liegt. Zur Absicherung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion wurde durch ein separates Innenstadtgutachten die Erweiterung der Verkaufsfläche um 30.000 m² empfohlen. Mittlerweile ist die Erweiterung des Alleecenters und der Bau des Mariettablockes realisiert. Schwerpunkt für die weitere Entwicklung ist der Blaue Bock sowie die Aufwertung des Breiten Weges.

Stadtteilzentren

Die Stadtteilzentren sind der City in ihrer Bedeutung nachgeordnet. Sie sollen ca. 15.000 Einwohner versorgen. Neben einem vollständigen Einzelhandelsbesatz im kurzfristigen Bedarfsbereich verfügen sie über einen ergänzenden Besatz im mittel- und langfristigen Bedarf (Bekleidung, Papier- und Schreibwaren). Hier dominieren klein- und mittelflächige Betriebe. Dienstleister  ergänzen die Struktur. Die Passantenfrequenz ist hoch, wenn auch teilweise mindergenutzte Grundstücke und Ladenleerstände die Einkaufsattraktivität verringern.

Folgende Stadtteilzentren sind als zentrale Versorgungsbereiche festgesetzt:

  • Halberstädter Straße
  • Lübecker Straße
  • Große Diesdorfer Straße 

Als Sondergebiete mit Teilfunktionen eines Stadtteilzentrums sind festgesetzt:

  • Florapark 
  • Bördepark 

Sie sichern als autokundenorientierten Standorte die Versorgung der großen  Wohngebiete im Norden und Süden der Stadt und sind in ihrer Standortwertigkeit der City nachgeordnet. Von einer Erweiterung der zentrenrelevanten Sortimente an beiden Standorten wird aufgrund  der bereits bestehenden Überkapazitäten in der Landeshauptstadt abgesehen. 

Nahversorgungsbereiche

Die Nahversorgungsbereiche zeichnen sich durch einen Besatz an Angeboten aus dem täglichen Bedarf aus und sollen insbesondere für die nichtmobilen und älteren Bevölkerungsgruppen die wohnortnahe Versorgung mit Waren des kurzfristigen Bedarfs sichern. Der Einzugsbereich umfasst mindestens 4.000 Einwohner. Hinsichtlich der Ausstattung werden drei Typen unterschieden:  

Typ A

  • Weist mindestens einen großflächigen Lebensmittelbetrieb auf (>800 m²)
  • Vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarf, ergänzt um Sortimente aus dem mittel- und langfristigen Bedarf
  • Komplementärnutzungen wie Frisör, Geldinstitut, Gastronomie, Reisebüro

Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ A:

  • Marktbreite/Olvenstedter Stern
  • Olvenstedter Straße -  Leipziger Straße
  • Hanns-Eisler-Platz
  • Neustädter Platz
  • Hermann-Bruse-Platz
  • Cracauer Straße
  • Apollostraße
  • Salbker Straße/Hopfenbreite
  • Alt Salbke
  • Beimsplatz/Spielhagenstraße
  • Berliner Chaussee 

 Typ B

  • Weist einen kleineren Lebensmittel-Magnetbetrieb auf (ca. 400-800 m² Verkaufsfläche)
  • Ist bezüglich seiner Lage als stabil zu bezeichnen
  • Angebotsergänzungen können zur langfristige Bestandssicherung beitragen 

Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ B:

  • Schönebecker Straße
  • Agnetenstraße
  • Alt Diesdorf
  • Halberstädter Chaussee
  • Fermersleben
  • Brunnenstieg/Olvenstedter Scheid
  • Holzweg
  • Scheidebuschstraße
  • Lemsdorf         

Typ C

  • Weist lediglich einen Lebensmittelbetrieb mit einer Verkaufsfläche > 400 m² auf.
  • Sollte ergänzt werden im Hinblick auf eine stabile, dem Umfeld angemessene Grundversorgung (Bäcker, Metzger, Obst/Gemüse, Getränke, Apotheke etc.) 

Folgende Nahversorgungsbereiche erfüllen die Kriterien des Typ C:

  • Freiheitsplatz
  • Alt Westerhüsen

2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzeptes

Die 2.  Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzept ist notwendig, u.a. durch die Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung 2017, durch die Entwicklung im Onlinehandel und angesichts einer konstanten Nachfrage nach Erweiterung bestehender Märkte und nach neuen Nahversorgungsstandorten.
Basierend auf dem beschlossenen Märktekonzept aus dem Jahr 2007 (Beschlussnummer 1832-61(IV)08) wurde untersucht, wie sich die Handelsstruktur seitdem verändert hat und welche von den damaligen Empfehlungen umgesetzt werden konnten.
Auch haben sich bei den Einzelhandelsstandorten angebots-und nachfrageseitig Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Ziele erfordern.
Erstmalig werden in dem vorgelegten Konzept die zentralen Versorgungsbereiche parzellenscharf abgegrenzt, um bei Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Vorhabens eine rechtssichere Grundlage zur Verfügung zu stellen.
Die Fortschreibung des Märktekonzeptes wurde eng mit der Industrie-und Handelskammer abgestimmt und bildet eine wesentliche Grundlage für die Stärkung der Landeshauptstadt als Oberzentrum für die Region, zur weiteren Entwicklung der Innenstadt als lebendiges Zentrum und für die Sicherung der Nahversorgung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt bei der Planung und Realisierung konkreter Konzepte und Maßnahmen.
Gutachterliche Empfehlungen, wie die konsequente Konzentration von zentrenrelevanten Angeboten auf die Innenstadt, Sicherung der großflächigen Anbieter mit Magnetwirkung, höherwertige Positionierung der Innenstadt, Aufwertung der Stadteilzentren und Konzentration der Nahversorgung in den fußläufig zu erreichenden Wohngebietszentren werden weiterhin im fortgeschriebenen Märktekonzept beibehalten.
Neu ist, dass die pauschale eingeräumte Möglichkeit, in Baudenkmalen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, nun entfällt.
Des Weiteren wurde die Sortimentsliste überprüft und angepasst. Die Einteilung in zentren-und nicht zentrenrelevante Sortimente beruhen auf der tatsächlichen Standortverteilung in der Landeshauptstadt, welche  durch eine vollständige Erhebung aller Verkaufsflächen in 2020 ermittelt wurde.
Mit der Realisierung des Domviertels ist eine Anbindung des Hasselbachplatzes an die innerstädtischen Einkaufszentren erzielt worden. Weitere Potenziale können durch die Bebauung brachliegender oder untergenutzter Areale auch für den Einzelhandel in der Innenstadt erschlossen werden, um das Angebot künftig noch vielseitiger und attraktiver für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Käuferschichten aus dem Umland und für Touristinnen zu machen.
Die Konzentration der zentrenrelevanten Sortimente auf die Innenstadt konnte in den zurückliegenden zwei Dekaden konsequent und erfolgreich umgesetzt werden. Mit städtebaulichen Maßnahmen wurde und wird weiterhin die Belebung der Haupteinkaufslagen gestützt. Dies ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils des Onlinehandels und angesichts der noch nicht einzuschätzenden Auswirkungen der Corona-Pandemie eine zentrale Aufgabe.
Der Beschluss über die 2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzeptes erfolgte in der Stadtratssitzung am 06.05.2021 .