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Brücken- und Ingenieurbauwerke

Abteilung Ingenieurbauwerke

Die Abteilung verwaltet:
  • Brücken
  • Stützwände
  • Lärmschutzwände
  • Tunnel
  • und sonstige Bauwerke

mit einer Bauwerksfläche von ca. 154.000m² im Rahmen der Gesamtinfrastruktur der Landeshauptstadt Magdeburg.

66.4 Ingenieurbauwerke

Herr Matthias Rocke

Abteilungsleiter Ingenieurbauwerke

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Prüfung/Unterhaltung

Abteilung Prüfung/Unterhaltung 66.41

Die DIN 1076 regelt die Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich der:

Im Rahmen des Gemeingebrauchs müssen Brücken als Bestandteil der Straße jederzeit ohne Einschränkungen durch den öffentlich zugelassenen Verkehr  nutzbar sein, im Rahmen der Widmung (§5 StrG LSA) und den Vorschriften des Straßenverkehrsrechtes (§ 14 StrG LSA). Um dieses zu gewährleisten, sind die Bauwerke regelmäßig zu überwachen und  zu prüfen, um so rechtzeitig Schäden feststellen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

Die Überwachung, die lückenlos erfolgt und aus der laufenden Beobachtung oder Besichtigung besteht, dient dazu, offensichtliche Schäden am Bauwerk erkennen zu können.

Die wichtigste Maßnahme, um den gesamten Zustand (Zustansnote) eines Bauwerkes feststellen zu können, ist jedoch der sogenannte "Brücken-TÜV" .Das ist die Hauptprüfung, die alle sechs Jahre zu erfolgen hat.

Jedes dritte Jahr dazwischen findet zusätzlich eine reduzierte "Einfache Prüfung" statt. Bei der Hauptprüfung müssen alle Bauteile durch einen erfahrenen Ingenieur, dem sogenannten Bauwerksprüfer, begutachtet werden. Um auch alle Bauteile erreichen zu können, werden für die Prüfung gegebenenfalls Unterflurbesichtigungsgeräte, Hubsteiger, Boote, Fahrzeuge der Bahn oder auch am Bauwerk vormontierte, befahrbare Brückenbesichtigungswagen eingesetzt .

Wesentliches Merkmal einer Brückenprüfung ist die handnahe Prüfung "mit Auge und Ohr", um z.B. Betonhohlstellen oder Risse festzustellen. Oft werden zusätzlich auch Messgeräte und Prüfwerkzeuge wie z.B. ein Endoskop eingesetzt, um auch in das Innere des Betons blicken zu können. Die Ergebnisse der Brückenprüfung dienen u.a. als Grundlage für eine gezielte, vorbeugende Erhaltungsstrategie, d.h. für die Planung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Bauwerk auch weiterhin uneingeschränkt dem Verkehr für jedermann zur Verfügung zu stellen und im Rahmen der geplante verkehrliche Nutzung und des normativen Nutzungszeitraums dauernutzen zu können.

Planung/Bau

66.42 Planung/Bau

Planung, Bau und Instandsetzung von konstruktiven Ingenieurbauwerken.

Brücken planen

Vor dem eigentlichen Neu- oder Ersatzneubau sowie den grundlegenden Indstandsetzungsmaßnahmen im Bestand einer Brücke steht zuerst der Prozess der Entscheidungsfindung, welche Brückenlösung unter Berücksichtigung von verkehrstechnischen notwendigen, wirtschaftlichen, ästhetischen und ökologischen Aspekten die zweckmäßigste ist. Dabei werden in einer Voruntersuchung mögliche Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen abgewogen. Der Umfang dieses Prozesses ist abhängig von der Größe, dem Schwierigkeitsgrad und der verkehrlichen Bedeutung im Netz der Infrastruktur geplanten Brücke.

Auf der Grundlage der ausgewählten Brückenlösung wird der sogenannte Bauwerksentwurf entsprechend der deutschlandweiten einheitlichen Richtlinien erstellt, in dem die Detailausbildung für die genaue Konstruktion der geplanten Brücke erfolgt und die entstehenden Kosten ermittelt werden. Bei der Planung werden u.a. anhand der Baugrundverhältnisse umfangreiche Prüfungen zur erforderlichen Gründung (z.B. Tief- oder Flachgründung) vorgenommen. Dies geschieht anhand von statischen Nachweisen, Festlegungen zur Abmessung des Tragwerkes und Detailplanungen zum Bauwerk (z.B. zum Geländer). Im Rahmen der Entwurfsaufstellung wird zusätzlich bei größeren Brücken durch eine Visual- isierung dargestellt, wie sich das Bauwerk in die Landschaft einfügen wird. Gestalt prägend für die Form ist das Tragwerk, das sich harmonisch in sein Umfeld einfügen soll. Dabei sind die Grundformen Balken, Bogen, Gewölbe oder Rahmen in unterschiedlichster Ausbildung und Kombination stets erkennbar. Dieser Bauwerksentwurf wird in unterschiedlichen Genehmigungsverfahren bewertet und letztendlich in Abhängigkeit von entsprechenden Drucksachen im Verwaltungsverfahren genehmigt und der Finanzbedarf der Bauleistung im Haushalt eingestellt.
Der Bauwerksentwurf bildet die Grundlage für die Ausschreibung der Maßnahme, in der auf der Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ermittelt wird, welcher Bieter die Brücke unter den vorgegebenen Randbedingungen am wirtschaftlichsten bauen kann.

Brücken bauen

Der Neubau eines Verkehrsweges beginnt in der Örtlichkeit mit den Gründungsarbeiten. In Abhängigkeit von den Baugrundverhältnissen kommt dabei entweder eine Tiefgründung auf Pfählen oder eine Flachgründung zur Ausführung. Daran schließt sich die Erstellung der Widerlager und Pfeiler - die sogenannten Unterbauten - an. Mit den Unterbauten werden die Lasten aus dem eigentlichen Tragsystem der Brücke, dem sogenannten Überbau, in die Gründungskörper und weiter in den Baugrund abgeleitet.
Der Überbau kann bei kleineren Brücken aus Holz, aus Beton, aus Stahl, aus einer Kombination von Stahl und Beton - der Stahlverbundbauweise - bestehen. Ist der Überbau hergestellt, kann der weitere Ausbau der Brücke erfolgen. Das beinhaltet z.B. den Einbau des Fahrbahnbelages oder auch die Installation der Geländer und der Schutzplanken.

Da die Bauwerke aus einer Vielzahl von eigenständigen Bauteilen bestehen und erst im Zusammenwirken als Ganzes die verkehrliche Nutzung ermöglichen, ist die Bauabwicklung bei grundlegender Instandsetzung abhängig von den geschädigten und zu ersetzenden Bauteilen. Z.B. ist es bei nicht mehr wirksamer Abdichtung des Betontragwerkes unumgänglich, die Kappe, Geländer und den Fahrbahnaufbau mit zu erneuern.

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Erhaltung - Brückenmeisterei

66.43 Erhaltung - Brückenmeisterei

Die normative Nutzungsdauer einer Brücke beträgt ca. 80 bis 100 Jahre, wobei es in besonderen Fällen in Abhängigkeit von der Bauart und dem Material auch Ausnahmen gibt.
Um die Nutzungsdauer zu erreichen sind auf der Grundlage der Ergebnisse der Bauwerksprüfung und entsprechend der festgestellten Zustandsnote (1 - 4), Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Dafür ist ein jährlicher Erhaltungsaufwand von ca. 12,00 Euro pro m² Brückenfläche (d. h. Brückenlänge x Brückenbreite) erforderlich. Diese Erhaltungsleistungen, wie Reinigung, Kleinreparaturen und Haveriebeseitigung z.B. Schäden durch einen Unfall, werden durch eigene Kräfte der Brückenmeisterei (8 produktive Fachkräfte) vorgenommen.

Brückenmeisterei